Das Kultusministerium unterstützt die Neugründung von Schülerzeitungen mit einem finanziellen Zuschuss. Wer in diesem Schuljahr eine erste Ausgabe veröffentlicht hat oder sich mit dem Gedanken trägt, bis zum Sommer noch eine Zeitung zu gründen, kann dafür Startgeld beantragen.
Das Kultusministerium erstattet Ausgaben für notwendige Sachkosten pro Schule bis zu 250 Euro. Das Geld kann ausgegeben werden beispielsweise für Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung. Die Schülerzeitungen müssen nicht in Papierform, sondern können auch digital herausgegeben werden.
„Wir unterstützen Schülerzeitungen, weil sie eine wichtige Informationsquelle für die Schulfamilie sind. Die Starthilfe motiviert Schülerinnen und Schüler dazu, sich aktiv ins Schulleben einzubringen“, so Kultusminister Christian Piwarz. Er ergänzte: „Mit Blick auf den aktuellen Trend zur Nutzung einseitiger Informationsquellen über social media sind die erlernten Fähigkeiten beim Entstehen einer Schülerzeitung enorm wichtig für die zukünftige Diskussions- und Informationskultur. Hier wird die Basis für sachliches und objektives Auseinandersetzen mit verschiedenen Themen gelegt“.
Anträge für die Starthilfe können bis zum 29. April 2022 beim Kultusministerium gestellt werden. Die Starthilfe kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Zeitung muss von Schülerinnen und Schülern verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen);
- es muss die erste Ausgabe bzw. eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
- es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden; es muss erkenntlich sein, dass die Schülerzeitung auch ohne die einmalige Starthilfe existieren kann,
- die erste Ausgabe der Schülerzeitung darf nicht vor Schuljahresbeginn 2021/2022 erschienen sein.
Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten „Antrag auf Starthilfe“ einzureichen. Vertreter des Kultusministeriums und der „Jugendpresse Sachsen e.V.“ entscheiden über die Vergabe der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Starthilfe besteht nicht.
Der Antrag auf Starthilfe ist zu finden unter: www.bildung.sachsen.de/Starthilfe. Postanschrift für den Antrag: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 41, Postfach 100910, 01079 Dresden.
Keine Kommentare bisher