Das Angeln in der Elbe, die auf 56 Kilometer Länge den Landkreis Nordsachsen durchfließt, bleibt auch weiterhin möglich. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes wird dazu noch in dieser Woche das naturschutzrechtliche Einvernehmen herstellen, was durch eine entsprechende Nutzungsvereinbarung und den aktualisierten Hegeplan vom Anglerverband Leipzig gegenüber der Fischereibehörde des Freistaates Sachsen dokumentiert wird.
„Damit ist der Weg frei für die Verlängerung des am 18. Januar auslaufenden Pachtvertrages mit dem Freistaat“, sagt Nordsachsens Landrat Kai Emanuel, der sich für eine rasche Lösung im Interesse der Angelsportler stark gemacht hatte. Für die fischereibehördliche Genehmigung des Hegeplanes ist das Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zuständig, als Verpächter tritt der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) auf.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises war um ihr Einvernehmen gebeten worden, da von der Nutzung der Elbe als Angelgewässer mehrere Schutzgebiete betroffen sind, so zum Beispiel das Fauna-Flora-Habitat „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“, das Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“, das Landschaftsschutzgebiet „Elbe Torgau“ und das Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“.
Bei einer Beratung von Landratsamt, Fischereibehörde und Anglerverband am Montagnachmittag (10.01.22) wurde gemeinsam festgelegt, wo beispielsweise in einzelnen Elb-Bereichen zu bestimmten Zeiten das Brutgeschehen nicht gestört werden soll. Dabei benannte der Anglerverband jene Abschnitte, die besonders gern zum Angeln genutzt werden, und solche, die ohne größere Konflikte zum Schutz des Naturhaushaltes zeitweilig von der Angelnutzung ausgenommen werden können.
Der Verband wird seine Mitglieder im Einzelnen informieren, sobald der gesamte Genehmigungs- und Vertragsverlängerungsprozess abgeschlossen ist.
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