Das Jahr 2021 war wieder einmal stark von den pandemischen Wirkungen betroffen. Dies hat auch in unseren Eigenbetrieben sowie in Bereichen der Stadtverwaltung zu enormen zusätzlichen physischen wie psychischen Belastungen geführt, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterworfen waren.
Katharina Krefft (Bündnis 90/Die Grünen), Marianne Küng-Vildebrand (Die Linke), Christopher Zenker (SPD) und Sven Morlok (Freibeuter) betonen:
„Dass unsere Eigenbetriebe und die besonders betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung dennoch verhältnismäßig gut durch diese anhaltend schwierigen Zeiten gekommen sind, ist in erster Linie den engagierten Mitarbeitenden zu verdanken und wäre ohne ihr unermüdliches Mitwirken nicht möglich gewesen.
Wir, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD und Freibeuter, halten es auch in diesem Jahr für dringend geboten, den Mitarbeiter/-innen unserer Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung unseren Dank auszusprechen und eine coronabedingte Sonderprämie zukommen zu lassen. Wir haben uns daher entschieden, einen gemeinsamen Antrag ins beschleunigte Ratsverfahren einzureichen, um bereits am 9. Februar darüber zu entscheiden.
Ein solcher Beschluss wäre nicht nur ein angemessenes Zeichen des Dankes und der Wertschätzung ihrer in diesem Jahr geleisteten Arbeit, sondern dient zugleich auch der Fachkräftebindung in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes.“
Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrages soll die Ermächtigung des Oberbürgermeisters und der Eigenbetriebsleiter/-innen zur Zahlung einer Corona-Prämie entsprechend eines transparenten Kriterienkataloges analog zu 2020 gegeben werden. Da auch in 2022 von einer coronabedingt anhaltend angespannten Lage auszugehen ist, soll diese Ermächtigung für 2021 und 2022 ausgesprochen werden.
Im vergangenen Jahr wurden der Oberbürgermeister und die Betriebsleiter/-innen per Ratsbeschluss (VII-DS-01487-NF-02) über die COVID-19-Prämien-RL des VKA, die bis zum 31.12.2020 befristet war, ermächtigt, eigenständig über die Vergabe sogenannter Corona-Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien entscheiden zu können.
Dabei ist zugesagt worden, dass im unwahrscheinlichen Falle fehlende wirtschaftliche/finanzielle Möglichkeiten eines Eigenbetriebes durch einen möglichen Verlustausgleich durch die Stadt Leipzig im Rahmen des Jahresabschlusses kompensiert werden könnten. Eine fristgemäße Zahlung einer steuerfreien Prämienzahlung muss bis spätestens 31.03.2022 erfolgen.
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