Zum Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer Polizeikontrolle gegen einen Guineer erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Es kommt zu Racial-Profiling bei der Polizei. Das kann niemand ernsthaft bestreiten.“
„Es darf nicht Anspruch der Polizei sein, Kontrollen und polizeiliche Maßnahmen allein aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale durchzuführen. Auch wenn es sich beim vorliegenden Fall um eine Kontrolle von Bundespolizisten handelt, müssen sich die Polizei und das Innenministerium dem Phänomen des Racial-Profiling annehmen. Es müssen entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Racial-Profiling für Aus- und Fortbildung und vor allem für den täglichen Dienst entwickelt werden.
Zu den Maßnahmen gehört neben einer Sensibilisierung der Beamt/-innen eine zuverlässige Dokumentation des Polizeihandelns. Nur so lassen sich auch ungerechtfertigte Vorwürfe entkräften und eventuelles Fehlverhalten sanktionieren.“
Konkret zum Urteil führt Pallas aus: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist in dem Sinne wegweisend, dass es eines der wenigen ist, das in diesem schwierigen rechtlichen und gesellschaftlichen Phänomenbereich errungen wurde. Es ist gut, dass dem Betroffenen durch ein Gericht zum Recht verholfen wurde. Wir werden nach Vorliegen der Urteilsbegründung Schlussfolgerungen ziehen, welche weiteren konkreten Veränderungen durch das Innenministerium umgesetzt werden müssen.“
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