Das Weihnachtsfest nähert sich in großen Schritten und zur Einstimmung tafeln wir festliche Gerichte auf: Vom 1. bis vorrausichtlich 17. Dezember gibt es in den Mensen des Studentenwerkes Leipzig täglich ein weihnachtliches Essen!
Mit den Weihnachtswochen möchte das Studentenwerk Leipzig die Gäste der Mensen und Cafeterien nicht nur auf die Weihnachtszeit einstimmen, sondern vor allem unseren Gästen Danke sagen, erklärt Uwe Kubaile, Abteilungsleiter Mensen/Cafeterien und zentraler Einkauf beim Studentenwerk Leipzig: „Auch im zweiten Corona-Jahr war es für uns nicht leicht unseren Versorgungsauftrag – preiswertes und hochschulnahes Essen für die Leipziger Studierenden – aufrecht zu erhalten.
Wir mussten unsere Hygieneregeln mit jeder Corona-Verordnung des Landes und des Bundes neu anpassen. So mussten wir auf rein bargeldloses Bezahlen umstellen, die Anzahl der Sitzplätze in unseren Mensen reduzieren und teilweise auch die Öffnungszeiten kürzen. Wir haben unseren Gästen damit einiges abverlangt. Die Weihnachtswochen sind daher ein Dankeschön an alle, die unseren Mensen und Cafeterien die Treue gehalten haben!“
So wird es den Weihnachtsklassiker Entenkeule in Kombination mit Lebkuchen-Orangen-Honig Jus, Bratapfel-Rotkohl und Klößen in mehreren Mensen, beispielsweise am Mittwoch, den 1. Dezember in der Mensa am Park geben. Am Freitag den 3. Dezember bietet die Mensa Academica weihnachtlichen Rehgulasch mit Preiselbeer-Birne und Kartoffelzapfen an.
Wer es weniger klassisch mag: In der Mensa Schönauer Straße gibt es am Mittwoch, dem 1.12. Camembert Donuts mit Orangen-Preiselbeersoße und Kartoffelkroketten. Weihnachtlich vegetarisch wird es auch am 8. Dezember in der Mensa Tierklinik mit Seitan nach Art eines Sauerbratens mit Bratapfel-Rotkohl und Thüringer Klößen oder am 8. Dezember in der Mensa am Elsterbecken mit einem Kastanienbratling in Orangen-Blaukraut mit Cranberrysoße und Süßkartoffel-Pommes frites.
Die Mensen und Cafeterien des Studentenwerkes Leipzig sind aktuell für den Vor-Ort-Verzehr sowie zum Verkauf von mitnahmefähigen Speisen und Getränken geöffnet Gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zählen sie als nicht-öffentliche Einrichtungen und sind daher von der 3-G-Regel und der 2-G-Regel ausgenommen. Es gelten die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen: Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen, Mund-Nasen- Schutz, Kontakterfassung und Zahlung ausschließlich mit Mensakarte (keine Barzahlung).
Die Sitzplatzkapazitäten sind aktuell beschränkt, da aus Infektionsschutzgründen ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Sitzplätzen gewährleistet sein muss. Daher ist ergänzend auch die Mitnahme der Speisen möglich.
Weitere Infos:
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