Mehr als fünf Jahre nach dem Tod der Konzernmitbegründer von Unister, Thomas W. und Oliver S., sind die bei der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Insolvenzstraftaten geführten Ermittlungsverfahren gegen 19 ehemalige Geschäftsführer von insgesamt 26 Gesellschaften des Unister-Konzerns abgeschlossen.
Acht ehemalige Geschäftsführer wurden antragsgemäß jeweils mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht hat dabei in zwei Fällen die Angeklagten neben dem Schuldspruch verwarnt, die Geldstrafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten (Verwarnung mit Strafvorbehalt).
Grund hierfür war, dass aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall bei diesen beiden Angeklagten die Verhängung einer Strafe entbehrlich war und die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu einer Strafe nicht geboten hat. Die Geldstrafen umfassen Beträge von 7.200,00 Euro bis 100.000,00 Euro. Die Strafbefehle sind alle rechtskräftig.
Bei acht weiteren Geschäftsführern sah die Staatsanwaltschaft im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts jeweils gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung an gemeinnützige Einrichtungen von der Erhebung der öffentlichen Klage ab. Die Höhe der Geldauflagen bewegte sich zwischen 1.000,00 Euro und 22.000,00 Euro.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war dies bei diesen Beschuldigten geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, ohne dass die festgestellte Schwere der Schuld der jeweiligen Beschuldigten diesem entgegenstand. Nachdem die Beschuldigten inzwischen die Geldauflagen alle fristgemäß bezahlt haben, wurden die Ermittlungsverfahren gegen sie durch die Staatsanwaltschaft endgültig eingestellt.
In drei Fällen erfolgte die Einstellung der Verfahren gegen die Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung, da die durchgeführten Ermittlungen den für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Tatverdacht gegen diese Beschuldigten nicht ergeben haben.
Nur eine Woche nach dem Absturz des Flugzeugs mit Thomas W. und Oliver S. in den Slowenischen Alpen am 14.07.2016 war damals die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Konzernspitze von Unister beantragt worden. Die Insolvenz bei der Konzernspitze zog dann die Insolvenzen der abhängigen Gesellschaften nach sich.
Im Zuge der Insolvenzverfahren stellte sich heraus, dass die wirtschaftliche Krise im Unister-Konzern bereits lange zuvor eingetreten war. Die Staatsanwaltschaft Leipzig nahm die Ermittlungen auf und leitete Verfahren gegen 19 Geschäftsführer von insgesamt 26 Gesellschaften aus dem Unister-Konzern ein. Die Tatvorwürfe umfassten zumeist die Insolvenzverschleppung, zum Teil auch den Bankrott, die Verletzung von Buchführungspflichten sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.
Diese Verfahren sind inzwischen alle abgeschlossen.
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