Vorgestern fand im Wirtschaftsausschuss die öffentliche Anhörung zum Antrag der Linksfraktion „#SpendenStattVernichten - Lagerware für den guten Zweck“: Rechtssicheren Weg für Sachspenden an karitative Einrichtungen freimachen!“ (Drucksache 7/7006) statt.

Dazu erklärt Nico Brünler, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Das Anliegen unseres Antrages wurde gestern von den Sachverständigen nahezu einhellig unterstützt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Schon vor der Coronapandemie wurden in Deutschland pro Jahr rund 200 Millionen Stück unverkäuflicher Kleidung vernichtet.

Greenpeace rechnet infolge der Coronavirus-Pandemie mit bis zu 500 Millionen Stück vernichteter Kleidung pro Jahr. Dies liegt unter anderem daran, dass es aktuell für Unternehmen billiger ist, nicht mehr verkäufliche Textilien zu vernichten, anstatt diese als Spenden an gemeinnützige Organisationen weiterzugeben.

Die Kosten, die für die Vernichtung entstehen, sind deutlich niedriger, als die bei einer Sachspende von den Unternehmen an den Fiskus zurückzuzahlenden Vorsteuerabzüge. Diese Rückzahlungen fallen an, da ansonsten keine Mehrwertsteuer für die gespendeten Kleidungsstücke an den Staat abgeführt wird.

Das muss dringend geändert werden! Es ist ein Skandal, dass Millionen Kleidungsstücke vernichtet werden und gleichzeitig in vielen Kleiderkammern Winterkleidung und andere zum Teil lebensnotwendige Dinge, wie beispielsweise Schlafsäcke, fehlen, weil viele Menschen ihren Kleiderschrank schon letztes Jahr ausgemistet oder im Lockdown weniger Kleidung gekauft haben. Wir fordern in unserem Antrag, finanzielle Anreize zur besseren Wiederverwendung von Lagerwaren zu schaffen.

Ziel soll sein, dass Unternehmen und Einzelhändler/-innen noch tragfähige Kleidung nicht mehr vernichten, sondern als Sachspenden an karitative Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Umsonstläden abgeben. Dazu sollen zum einen diese Sachspenden durch eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung künftig generell steuerfrei gestellt werden. Es muss per Gesetz die Pflicht der Unternehmen geben, ihre noch gebrauchsfähigen Produkte einer weiteren Verwendung zuzuführen.“

Hintergrund:

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes(KrWG) vom 23. Oktober 2020 wurde eine sogenannte Obhutspflicht (§§23 bis 25 KrWG) eingeführt. Diese sieht vor, dass Unternehmen dafür sorgen müssen, dass ihre Produkte während des Vertriebs und danach nicht zu Abfall werden. Aus dieser Obhutspflicht alleine ergeben sich allerdings noch keine rechtlich durchsetzbaren Pflichten. Deshalb fordert die Fraktion die Linke eine weitergehende Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Die neu eingeführte Obhutspflicht der Besitzer/-innen von Produkten muss dahingehend konkretisiert werden, dass die Besitzer/-innen gesetzlich verpflichtet werden, neue und gebrauchsfähige Produkte, die sich nicht mehr vermarkten lassen, entweder einer gemeinnützigen Sammelstelle gemäß § 3 Absatz 17 KrWG zuzuführen oder an die jeweiligen Einrichtungen oder gemeinnützigen Organisationen abzugeben.

Damit soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass diese Produkte weiterhin verwendet und nicht vernichtet werden. Dies spart nicht nur Emissionen auf Grund des wegfallenden Transports, sondern schützt auch Märkte im globalen Süden, die schon seit Jahren durch europäische Lagerwaren und Kleidung überschwemmt werden.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar