Die Landesvorsitzenden der SPD Sachsen, Kathrin Michel und Henning Homann zu den Anschlagsplänen gegen Michael Kretschmer: „Wir zeigen volle Solidarität mit Michael Kretschmer! Die Anschlagspläne gegen Michael Kretschmer verurteilen wir aufs Schärfste. Sie sind abscheulich, menschenverachtend und eine ernstzunehmende Gefahr.“
„Die von Rechtsextremen angefachte Hetze in den sozialen Medien nimmt immer gefährlichere Formen an – bis hin zu Mordanschlagsplänen: Der Fernsehbeitrag zeigt offene Terrorismus-Phantasien“, sagen Kathrin Michel und Henning Homann.
„Gewaltbereite Rechtsextremisten agieren in Sachsen aus einem verfestigten rechtsextremen Milieu heraus. Gerade in Sachsen machen wir seit Jahrzehnten immer wieder Erfahrungen damit: NSU, Skinheads Sächsische Schweiz, Gruppe Freital – das alles ist leider nicht neu. Seit Jahren haben sich in Sachsen extrem rechte Gruppen und Subkulturen herausgebildet, die Träger dieser Radikalisierung sind. Wir müssen in Sachsen hart dagegen vorgehen.“
„Nicht nur der Ministerpräsident und Petra Köpping kommen ins Visier von rechten Scharfmachern. Auch Apotheker/-innen, Helfer/-innen und Ärzt/-innen haben zunehmend Sorge um ihre Sicherheit. Die wehrhafte Demokratie steht vor einer ernsthaften Bewährungsprobe. Die extreme Rechte ist die größte Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen.“
„Die Bedrohung durch rechtsextreme Strukturen braucht eine umfassende Reaktion der Gesellschaft, aber auch der Sicherheitsbehörden. Das Zerschlagen rechter Strukturen und das Zurückdrängen menschenfeindlicher Einstellungen muss genauso das Ziel sein, wie das unmittelbare zur Rechenschaft ziehen rechtsextremer Drahtzieher.“
„Messenger-Dienste wie Telegram, worüber sich die Gruppen organisieren und radikalisieren, müssen dazu verpflichtet werden, Hass und Hetze zu unterbinden. So hat es gerade auch die Innenministerkonferenz der Länder gefordert. Anbieter sozialer Netzwerke müssen dem Bundeskriminalamt rechtswidrige Inhalte melden, Messenger-Dienste nicht. Da muss eine Lücke im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geschlossen werden.“
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