Der Freistaat überweist dieser Tage die jährlichen Direktzahlungen an sächsische Landwirtschaftsbetriebe. Die Zahlungen belaufen sich in diesem Jahr auf insgesamt 235 Millionen Euro. Insgesamt 7.313 Anträge sind damit beschieden worden. Die Zahlungen unterstützen die Bewirtschaftung auf rund 890.000 Hektar. Bei den Mitteln handelt es sich um die vor allem an die bewirtschaftete Fläche gebundenen EU-Prämien.
Sachsens Landwirtschaftsminister Günther: „Die Prämien unterstützen unsere Landwirtschaftsbetriebe dabei, ihre Einkommen zu stabilisieren. Das hilft angesichts eines ausgeprägten Preisdrucks und schwankender Preise auf dem Weltmarkt. Derzeit bewältigen wir gemeinsam mit der Landwirtschaft große Transformationsaufgaben hin zu größeren Beiträgen der Landwirtschaft für Umwelt- und Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt und tiergerechte Haltung. Unter diesem veränderten gesellschaftlichen Konsens haben wir als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz in diesem Jahr hart verhandelt und erst am Freitag im Bundesrat Beschlüsse dazu gefasst.
Für die kommende Förderperiode haben wir in der Agrarministerkonferenz den Einstieg in den Umstieg beschlossen, weg von einer Förderung, die größtenteils nach Fläche ausgezahlt wird, hin zu einer Förderung, die ebenfalls Einkommen stützt, zugleich aber stärker und über die Jahre zunehmend an ökologische Leistungen gekoppelt ist. In Sachsen setzen wir zudem auf die Förderung und den Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten vom Feld bis zum Teller. Denn hier liegt ein entscheidender Hebel, um die Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte zu verbessern und die Erlöse der Betriebe unabhängiger von schwankenden Weltmarktpreisen zu machen.“
Die Direktzahlungen bestehen vor allem aus der rein flächenbezogenen Basisprämie in Höhe von 152,3 Millionen Euro und der Greening-Prämie in Höhe von 74,2 Millionen Euro. Letztere wird zum Beispiel für den Erhalt von Grünland oder andere ökologische Maßnahmen ausgezahlt. Hinzu kommen die Umverteilungsprämie (7,1 Millionen Euro), die Junglandwirteprämie (rund 800.000 Euro) sowie die Kleinerzeugerregelung in Höhe von rund 600.000 Euro.
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