Die Sächsische Gemeinde- und Landkreisordnung ermöglicht es den Kommunen, Sitzungen der Kommunalvertretungen digital durchzuführen, wenn der Gesundheitsschutz der Gemeinderatsmitglieder, der Beschäftigten der Kommunalverwaltungen sowie der Zuschauer/-innen dies zwingend erfordert.
Gekoppelt ist dies an die Feststellung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“, welche durch die alte und designierte Bundesregierung nicht verlängert wurde. Dies hat in den Kommunen für Rechtsunsicherheit gesorgt, da die sächsischen Regelungen aktuell nicht angewendet werden können.
Dazu erklärt Mirko Schultze, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag:
„Die Kommunen brauchen dringend einen rechtssicheren Rahmen zur Durchführung digitaler Sitzungen der Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage. Mit unserem Antrag „Arbeitsfähigkeit in den Kommunen sichern: Digitale Sitzungen für Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage bei außergewöhnlichen Notlagen ermöglichen!“ (Drucksachennummer 7/8295) fordern wir die schnellstmögliche Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes, der es den Kommunen ermöglicht, bei allen Not- und Krisensituationen die digitale Sitzungsform zu nutzen.
Wir reagieren damit auf die Bedürfnisse der Gemeinde- und Stadträte, die sich zu Recht Sorgen um ihre Gesundheit machen. Es war in unseren Augen ein Fehler, die Ausnahmeregelungen an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu koppeln. Diese Kurzsichtigkeit der Regierungskoalition versperrt den Kommunen im Moment den Weg zu einem wichtigen und sinnvollen Instrument, das Gesundheitsschutz und kommunale Handlungsfähigkeit miteinander verbindet.
Die Corona-Pandemie darf nicht Ausrede für weniger Beteiligung, Einbeziehung der demokratischen Gremien und Information der Öffentlichkeit sein. Der Schutz vor dem Corona-Virus darf nicht zu Demokratieabbau führen – Demokratie funktioniert im Notfall auch digital.“
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