Nicht jede Erkrankung ist ein lebensbedrohlicher Notfall, der in einer Klinik bzw. in der Notaufnahme behandelt werden muss. Für diese Fälle ist die ambulante medizinische Versorgung zwischen Weihnachten und Neujahr durch die sächsischen Arztpraxen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst sichergestellt.
Der ambulante Sektor hat eine entscheidende Entlastungsfunktion für die Krankenhäuser in der aktuell schwierigen Corona-Infektionslage, denn er sichert die Regelversorgung aller Patienten.
An den regulären Wochentagen zwischen Weihnachten und Silvester können die Praxen der niedergelassenen Ärzte in Sachsen aufgesucht werden, da dies keine Brückentage sind. Zu beachten ist, dass in dieser Zeit einige Arztpraxen urlaubs- oder krankheitsbedingt schließen oder veränderte Öffnungszeiten haben. Patienten können sich vor Ort oder telefonisch in den Praxen dazu informieren.
Einen Überblick über die sächsischen Arztpraxen mit Kontaktdaten bietet die Arztsuche auf der Internetseite der KV Sachsen:
An den Feiertagen zu Weihnachten und zum Jahreswechsel, wenn die Arztpraxen geschlossen haben, stehen den Patienten mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst die von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) betriebenen Bereitschaftspraxen sowie der ärztliche Hausbesuchsdienst zur Verfügung.
Eine Übersicht aller Bereitschaftspraxen in den sächsischen Regionen mit aktuellen Öffnungszeiten und Adressen aller Standorte ist auf der Internetpräsenz der KV Sachsen hinterlegt:
Hinweise zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen erhalten Bürgerinnen und Bürger ebenfalls über die genannte Internetseite der KV Sachsen sowie unter der Rufnummer 116117.
Covid-19-Patienten können sich zu den regulären Öffnungszeiten an ihre behandelnde Arztpraxis oder außerhalb dieser Zeiten telefonisch an den Bereitschaftsdienst wenden.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist u. a. zur Vermittlung von Hausbesuchen am 24. und 31. Dezember 2021 sowie an den Feiertagen und am Wochenende zu folgenden Zeiten unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar:
- 07:00 bis 07:00 Uhr des Folgetages
Weitere Informationen zur 116117 sind hier zu finden:
Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst zuständig.
- Der Rettungsdienst ist erreichbar unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112.
Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen und selbst niedergelassener Arzt, Dr. med. Klaus Heckemann, dankt den sächsischen Ärzten: „Nun ist es schon das zweite Weihnachtsfest und ein weiterer Jahreswechsel, an dem unsere sächsischen Ärzte mit ihren Praxismitarbeitern vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Ausdauer und Zuverlässigkeit bei der Versorgung ihrer Patienten beweisen.
In unseren Praxen werden über den regulären Patientenstamm hinaus an Covid-19 Erkrankte behandelt, Hausbesuche durchgeführt und Menschen in Pflegeheimen versorgt. All dies ist auch eine Entlastung für die sächsischen Kliniken. Mein Dank und größter Respekt geht an jene, die mit Fleiß und Ausdauer diese große Verantwortung übernehmen.“
Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Unsere Krankenhäuser sind durch die Behandlung von Covid-19-Patienten weiter stark belastet. Die Lage bleibt angespannt, ein deutliches Absinken der Bettenbelegung ist derzeit nicht erkennbar. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger – auch mit Blick auf die neue Virusvariante Omikron – sehr vorsichtig zu bleiben, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. Das ist die beste Hilfe für das engagierte Personal in unseren Krankenhäusern. Ich freue mich, dass die niedergelassenen Ärzte auch zwischen den Feiertagen verlässliche Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten sind. Auch dies entlastet unsere Krankenhäuser.“
Statement Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer: „Meine Kolleginnen und Kollegen in Praxis und Klinik sichern gemeinsam mit Schwestern, Pflegern und Medizinischen Fachangestellten die medizinische Versorgung im Freistaat. Dies werden sie auch über die Feiertage und den Jahreswechsel hinaus gewährleisten. Dafür gebührt ihnen Respekt und Anerkennung. Um eine Überlastung des medizinischen Personals zu vermeiden, sollten die Bürgerinnen und Bürger Rücksicht nehmen und medizinische Hilfe nur dann in Anspruch nehmen, wenn es wirklich notwendig ist.“
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