Das Betreten von Eisflächen erfolgt gemäß Leipziger Polizeiverordnung auf eigene Gefahr. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin. Stärke und Tragfähigkeit des Eises von Tümpeln, Seen, Flüssen und Weihern sind trotz teilweise vermeintlich geschlossener Eisdecken schwer einzuschätzen. Eine Belastbarkeit fürs Schlittschuhlaufen, Eishockey oder Spazierengehen kann nicht garantiert werden.
Eine Haftung für Schäden, Unfälle oder den eventuellen Einsatz von Rettungskräften kann die Kommune deshalb nicht übernehmen. Stattdessen sind Verantwortung und Kosten selbst zu tragen.
Eissport auf den Seen ist grundsätzlich verboten. Für das bei Dauerfrost beliebte Eissegeln auf dem Cospudener See ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
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