Mitunter fühlen sich Einzelpersonen im Streit mit Unternehmen wie David gegen Goliath. Aus diesem Grund scheuen Betroffene oft eine rechtliche Auseinandersetzung. „Doch wer nicht für das eigene Recht kämpft, hat schon verloren. Wir unterstützen auch aktiv bei außergerichtlicher Rechtsdurchsetzung, indem wir Betroffene in Schlichtungsverfahren vertreten“, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Mit einem Netz von Schlichtungsstellen haben Verbraucher/-innen eine zusätzliche Möglichkeit, Streitigkeiten mit Unternehmern schnell und kostengünstig zu lösen. Was weniger bekannt ist, dass man sich auch in einem solchen Verfahren von einem Dritten vertreten lassen kann – zum Beispiel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Eine Zwickauerin hat dieses Angebot jüngst genutzt und sich von uns erfolgreich vor dem Versicherungsombudsmann vertreten lassen“, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Frau hatte ein Problem mit der Fortführung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nach genutzter Elternzeit. Das Schlichtungsverfahren hat zum Ergebnis, dass diese wichtige Versicherung nun unverändert fortgeführt wird.
Auch wenn es um die drohende Verjährung von Ansprüchen aus Prämiensparverträgen geht, kann ein Schlichtungsverfahren helfen. Durch die rechtzeitige Einleitung des Verfahrens, wird die Verjährung gehemmt. Dafür hat die Verbraucherzentrale Sachsen ein Muster zur Verfügung gestellt: Prämiensparen: Verjährung stoppen – Schlichtungsverfahren eröffnen | Verbraucherzentrale Sachsen (verbraucherzentrale-sachsen.de)
„Auch in diesen Fällen können wir für Sparer/-innen das Schlichtungsverfahren führen“, macht Heyer aufmerksam.
Keine Kommentare bisher