Egal ob im Supermarkt, am Telefon oder im Internet: Die Liste der juristischen Binsenweisheiten ist lang. Und das kann Verbraucher/-innen im Alltag als gefährliches Halbwissen teuer zu stehen kommen.
„Preise aus der Werbung sind immer bindend“, „Händler müssen gekaufte Waren zurücknehmen“, „online gekaufte Artikel kann ich immer zurücksenden“: Was auf den ersten Blick als Kundenrecht erscheint, erweist sich in der Praxis oft als verbreiteter Rechtsirrtum“ weiß Nicole Schneider, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Grund genug für die Verbraucherschützer/-innen mit den häufigsten falschen Alltagsannahmen im Rechtsbereich aufzuräumen und für Klarheit zu sorgen. In einem spannenden Webseminar werden die Teilnehmer einen fiktiven Samstag verbringen – samt Wochenendeinkauf im Supermarkt, einer unangenehmen Überraschung im Briefkasten und einem Online-Schnäppchen-Fauxpas.
Das klingt nach einem Horror-Wochenende? Zum Glück ist ja alles nur nachgestellt, wenn auch nicht ganz realitätsfern. „Leider tappen Verbraucher/-innen tagtäglich in Abzock-Fallen oder sind sich bei Vertragsabschlüssen nicht über wesentliche Details im Klaren, „informiert Schneider. Mit den Tipps und Kniffen der Rechtsexpert/-innen können böse Überraschungen in Wirklichkeit jedoch erspart bleiben – und damit viel auch Ärger und hohe Kosten.
WEBSEMINAR
„AUFGEDECKT! KUNDENRECHT ODER IRRGLAUBE?
Rechtsirrtümer beim Einkaufen, Online-Shoppen & Streamen“
14.12.2021 | 17:00 – 18:30 Uhr
Anmeldung unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen
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