Gestern hat der Bundesrat die Verordnungen zu den deutschen GAP-Gesetzen verabschiedet und Anpassungen vorgenommen. Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt in Niedersachsen, kommentierte: „Auch die heutige Entscheidung des Bunderates ändert nichts daran, dass es sich bei der kommenden Reform der GAP in Deutschland um ein unübersichtliches Flickwerk handelt.“
„Dieses wird den ökologischen und sozialen Herausforderungen in großen Teilen nicht gerecht. Deswegen ist es wichtig, dass die neue Bundesregierung ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag – nämlich bis Mitte der kommenden Legislaturperiode ein Konzept vorzulegen, welches die Direktzahlungen durch ein System zur einkommenswirksamen Honorierung von Klima- und Umweltleistungen ersetzt – möglichst schnell anpackt. Vorschläge, wie ein solches aussehen kann, liegen auf dem Tisch.“
Im Zuge der heutigen Abstimmung hat der Bundesrat auch einen Entschließungsantrag angenommen, der sich für eine stärkere Förderung von klassischen Grünlandbetrieben mit Milchviehhaltung ausspricht.
Ottmar Ilchmann, Milchviehalter und Landesvorsitzender der AbL Niedersachen, hierzu:
„Gut, dass der Bundesrat der Forderung vieler bäuerlicher Verbände folgt und Grünlandbetriebe mit Milchvieh in der GAP stärker honorieren möchte. Konkret auszugestalten ist diese über eine zusätzliche Ökoregelung für Milchkühe in Weidehaltung. Mit der Umsetzung darf die neue Bundesregierung nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, ein Jahr abwarten, sondern muss diese direkt angehen.“
Hintergrundinformationen:
Bis zum 31.12.2021 muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der GAP in Deutschland bei der europäischen Kommission (KOM) einreichen. Auch im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens sind noch Veränderungen des Strategieplans möglich. Zudem kann Deutschland auf Antrag bei der europäischen Kommission jährlich Änderungen an der GAP vornehmen. Der Gestaltungsspielraum der neuen Bundesregierung bei der GAP ist also groß.
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