Heute teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, dass für die Aufgaben nach dem neuen Sorgfaltspflichtengesetz für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zwei neue Außenstellen in Borna (Sachsen) und in Merseburg (Sachsen-Anhalt) angesiedelt werden. Das Sorgfaltspflichtengesetz tritt in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 in Kraft und definiert, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie sie diesen in ihren Lieferketten nachkommen müssen.
Dazu erklärt Anna Cavazzini, Europaabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen für Sachsen und Sachsen-Anhalt und Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im Europaparlament:
„Wir Grüne haben lange für das Sorgfaltspflichtengesetz gekämpft. Es freut mich, dass mit dem Gesetz jetzt einerseits die Menschenrechte in den globalen Lieferketten Priorität bekommen und anderseits die Chance genutzt wird den Standort Ostdeutschland zu stärken.
Die Neunansiedlungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Borna (Sachsen) und Merseburg (Sachsen-Anhalt) schaffen nachhaltige Arbeitsplätze. Die gezielte Ansiedlung von Bundeseinrichtungen oder auch neuen Forschungsinstituten in Ostdeutschland setzt wichtige Impulse in Regionen, die den Herausforderungen des Strukturwandels gegenüberstehen.
Klar ist jedoch auch, dass dies nur ein Puzzleteil von vielen ist. Um den Wandel nachhaltig und sozialverträglich zu gestalten, brauchen wir mehr Tempo im aktiven Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen ehemaligen Kohleregionen in Ostdeutschland.“
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