Der Zoo Leipzig darf auch weiterhin Besucher begrüßen und setzt mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ab dem 22.11.2021 die erlassenen Regelungen um.
„Wir sind froh, dass die sächsische Staatsregierung den Zoologischen Gärten und Tiergärten ermöglicht, wenigstens die Außenbereiche für den Besucherverkehr offen zu halten und somit den Familien mit Kindern eine Möglichkeit der Freizeitbeschäftigung gegeben bleibt. Aufgrund der angeordneten Schließung der Tierhäuser werden wir den Eintrittspreis für den Zoobesuch entsprechend reduzieren.
Zudem erfolgt ab Montag für die Außenbereiche die Anwendung der 3G-Regel. Für unsere gastronomischen Einrichtungen hingegen gilt entsprechend der Verordnung die 2G-Regel“, fasst Zoodirektor Prof. Jörg Junhold die Maßnahmen zusammen, die bis einschließlich 12. Dezember gelten.
Alle Maßnahmen im Überblick:
- Für Besucher des Zoos gilt ab morgen die 3G-Regel. Am Haupteingang werden die entsprechenden Nachweise – Impfnachweis, Ausnahmebescheinigung, tagesaktueller Testnachweis oder der Nachweis einer COVID-19-Genesung – kontrolliert.
- Der Zutritt zu den Restaurants erfolgt auf Grundlage der 2G-Regel. Auch hier findet vor Ort durch das Personal satt.
- Darüber hinaus werden die Eintrittspreise im Geltungszeitraum angepasst: Kinder zahlen 10 Euro, Erwachsene 14 Euro und Familien 30 Euro – inklusive Artenschutz- Euro.
Das Testzentrum am Zoo bleibt weiterhin geöffnet und bietet allen Besuchern zwischen 9 und 13 Uhr die Möglichkeit, sich vor dem Zoobesuch in unmittelbarer Nähe testen zu lassen.
Zudem gilt nach wie vor im Zoo die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-und Nasenschutzes an Engstellen bzw. immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
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