Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat sich gestern erneut mit dem sächsischen Wolfsmanagement befasst und dem Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD „Sächsisches Wolfsmanagement weiter stärken“ (Drs 7/6720) zugestimmt.
Der Antrag nimmt die Maßnahmen der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung und die Unterstützung der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in den Blick.
Dazu erklärt Volkmar Zschocke, naturschutz- und agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Mit der Rückkehr der Wölfe stehen wir vor der anspruchsvollen Aufgabe, den Artenschutz und die berechtigten Interessen der Weidetierhaltung in Ausgleich zu bringen.
Für uns Bündnisgrüne steht dabei fest: Das Wildtier Wolf gehört zu Sachsen, die Weidetierhaltung ebenso. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Rückkehr der Wölfe gut beobachtet und begleitet wird. Wir wollen die auftretenden Konflikte erfolgreich lösen, um die gesellschaftliche Akzeptanz für den Natur- und Artenschutz zu erhalten.“
„Solange der Erhaltungszustand einer Wolfspopulation als noch nicht gesichert bewertet wird, bleibt diese Tierart streng geschützt. Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich bei der Festlegung, wann dieser günstige Erhaltungszustand erreicht ist, aktiv mit den sächsischen Erfahrungen einzubringen. Außerdem wollen wir langfristig eine gute fachliche Beratung der Tierhalterinnen und Tierhalter sicherstellen. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass deren tägliche Aufwendungen zum Schutz vor Angriffen finanziell abgesichert werden und auch bleiben.“
Außerdem betont Zschocke: „Weil es keinen hundertprozentigen Schutz vor Wolfsrissen gibt, bekennen wir uns zum Ausgleich der entstandenen Schäden. Viele Betriebe leisten bereits jetzt einen Mindestschutz. Wir unterstützen deshalb die Verstärkung der Maßnahmen zum Herdenschutz. Doch bei allem Engagement für Herdenschutz-Finanzierung und finanziellem Schadensausgleich müssen wir auch anerkennen, dass die zum Teil großen emotionalen Verluste bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern nach einem Wolfsriss nicht ausgeglichen werden können.“
Die Sachverständigen der öffentlichen Anhörung im Juli dieses Jahres unterstützen den Antrag der Koalitionsfraktionen. Strittig blieb unter den Sachverständigen, ob eine Bestandsregulierungen durch Bejagung der Wölfe zu mehr Schutz für die Weidetiere führt. Denn unabhängig von der Gesamtzahl an Wölfen in einer Region können Schäden auch immer von Einzeltieren oder durchziehenden Wölfen ausgehen.
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Es sind nicht die großen emotionalen Verluste bei den Weidetierhaltern, die nicht ausgeglichen werden können. Es sind große materielle Verluste, die nicht ausgeglichen werden. Dazu gehören zum Beispiel Folgewirkungen der Wolfsangriffe, wie Fehlablammen der Weidetiere, Ausbrüche der Weidetiere bei denen die Tiere nie wieder gefunden werden, nicht mehr mögliche Tierhalterversicherungen bzw. deutliche höhere Beiträge wegen Haftpflichtschäden, die durch den Wolf verursacht wurden (Autounfälle mit ausgebrochenen Weidetieren). Letztendlich wegen einer völlig ungefährdeten Tierart, die ihr Verbreitungsgebiet von Europa bis zum Pazifik hat. Aber man hat ja die mitteleuropäische Flachlandpopulation, die gefährdet sein soll, künstlich östlich an der Weichsel abgegrenzt. Die ungelenkte Ausbreitung des Wolfes in Mitteleuropa führt zur extremen Reduktion der artgerechten ökolog. sinnvollen Weidetierhaltung mit allen negativen Folgen für den Artenschutz.