Am 3. November tagte der Regionale Begleitausschuss Lausitz (RBA) für die Vergabe und Priorisierung der Projekte von Kommunen. In einer Pressemitteilung wurde bekannt gegeben, dass Projekte für den nächsten RBA bis zum 1. November für Landkreise und bis zum 29. November für Kommunen eingereicht werden sollen. Der nächste RBA tagt aber erst am 1. Juni 2022.
Zudem ist unklar, wie viel Geld überhaupt noch zu vergeben ist. Es wird endlich Zeit, dass die Förderrichtlinien und die Arbeit des RBA überarbeitet werden! Die Linksfraktion hat dazu bereits im September den umfassenden Antrag „Lichterketten statt Leuchttürme“ (Drucksache 7/7628) in den Sächsischen Landtag eingebracht, der ein überarbeitetes Verfahren für einen fairen und strategisch organisierten sozialen und ökologischen Wandel aufzeigt. Der Antrag wird am 28. Januar 2022 angehört.
Dazu kommentiert Antonia Mertsching, Lausitzer Abgeordnete und Sprecherin für den Strukturwandel:
„Weder in der Förderrichtlinie noch online ist ersichtlich, welche Fristen zur Einreichung von Projekten gewahrt werden müssen. Es scheint, als ob dies bei jeder Vergaberunde neu entschieden wird. Eine Frist von vier Wochen zwischen der Entscheidung des 2. Regionalen Begleitausschusses und der Einreichung von Projekten für den 3. RBA ist für die Kommunen nicht umsetzbar.
Über Projekte, die bis kommenden Montag eingereicht werden, wird erst in sieben Monaten entschieden – das ist doch absurd! Was dauert so lange? Die Frist muss für die Kommunen dringend verlängert werden!
Bereits die letzten zwei Runden des Regionalen Begleitausschusses waren eher durch das Windhund-Prinzip, statt von innovativen Ansätzen und einer regional ausgeglichenen Fördermittelvergabe geprägt. Außerdem fehlt es den Kommunen immer noch an Personal, um nachhaltige Projekte zu entwickeln. Finanziell schwache Kommunen können bei den Sprints um die Fördermittel nicht mithalten.
Für sie muss dringend transparent gemacht werden, wie viel Geld überhaupt noch im Topf ist. Wir fordern eine online-Plattform, die darstellt, welches Geld für welches Projekt und welchen Träger geplant und wie der aktuelle Stand der Umsetzung ist.“
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