Am Donnerstag, den 11. November, nahmen die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier, und Staatssekretär Mathias Weilandt an der 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin teil.
Auf ihrer diesjährigen Herbsttagung berieten die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf Antrag Sachsens über die steigende Belastung der großen Strafkammern bei den Landgerichten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die Diskussion zeigte auf, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer der erstinstanzlichen Strafverfahren bei den Landgerichten seit Jahren ansteigt. Daneben ist auch der Anteil der Verfahren mit besonders vielen Hauptverhandlungstagen im bundesweiten Durchschnitt seit 2014 stetig größer geworden.
Strafkammern vor Überlastung schützen
Grund hierfür ist insbesondere die steigende Komplexität der Strafverfahren. Diese stellt Richterinnen und Richter in Sachsen und bundesweit vor große Herausforderungen.
Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist die angemessene Personalausstattung von zentraler Bedeutung.
Sachsens Justizministerin Katja Meier kündigte daher an: „Wir bedauern sehr, dass unser Antrag, eine zeitnahe bundesweite Personalbedarfserhebung in der Justiz, insbesondere bei den großen Strafkammern, in den Blick zu nehmen, keine Mehrheit fand. Wir werden das Thema dennoch weiterverfolgen. Die Besetzung der Strafkammern am Landgericht in erster Instanz, aber auch in anderen Bereichen der Justiz, muss auskömmlich kalkuliert werden. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind alarmierend.
Insbesondere die Belastung der großen Strafkammern bei den Landgerichten ist bundesweit in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Wir sehen das sowohl in der Erhöhung der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Strafverfahren in erster Instanz bei den Landgerichten, als auch in der gestiegenen Anzahl der durchschnittlichen Hauptverhandlungstage in diesen Verfahren.
Steigende Belastungen betreffen aber auch andere Bereiche der Justiz, einschließlich der Geschäftsstellen. Wir müssen die Strafkammern und andere Bereiche der Justiz vor Überlastung schützen. Deshalb streben wir weiterhin eine Neukalkulation noch vor der geplanten Vollerhebung des Bedarfs erst am Ende dieses Jahrzehnts an.“
Erneuerung des „Pakts für den Rechtsstaat“
In einem weiteren Beschluss, der von Sachsen mitbeantragt war, sprach sich die Konferenz einstimmig für eine Erneuerung und Weiterentwicklung des Pakts für den Rechtsstaat aus. Justizministerin Katja Meier nahm dabei insbesondere die Digitalisierung der Justiz als zentrales Justizprojekt dieses Jahrzehnts in den Blick: „Der „Pakt für den Rechtsstaat“ muss ein Update zum „Pakt für den Rechtsstaat 2.0“ erfahren.
Über die Verstetigung der bereits erfolgten Schritte hinaus braucht die Justiz die sachlichen und personellen Mittel, um die Digitalisierung zum Erfolg zu bringen. Dabei müssen wir die bundesgesetzlich verankerte Frist zur Einführung der E-Verfahrensakte bis zum Jahr 2026 erfüllen. Dies setzt eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern voraus.“
Der 2017 beschlossene „Pakt für den Rechtsstaat“ läuft Ende dieses Jahres aus. Anliegen der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung war es, den Rechtsstaat handlungsfähig zu halten und das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie zu stärken. Er hatte insbesondere die Schaffung von Personalstellen in Gerichten und Staatsanwaltschaften zum Inhalt. Nun bedarf es angesichts der in diesem Jahrzehnt anstehenden Digitalisierung der Justiz einer Fortschreibung, um die hierfür erforderlichen Mittel für Personal und Investitionen zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Prüfung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden
In einem weiteren Beschluss befasste sich die Konferenz mit dem Thema der Pflichtversicherung für Elementarschäden. Justizministerin Katja Meier begrüßte die entsprechenden Schritte: „Im Rahmen einer Arbeitsgruppe muss geprüft werden, ob die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden rechtlich möglich ist. Dabei soll auch in den Blick genommen werden, inwieweit präventive Maßnahmen auszuschöpfen sind, bevor eine solche Pflichtversicherung eingeführt werden kann.“
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