Schulen und Kindertageseinrichtungen können unabhängig von der Bettenbelegung in Sachsens Krankenhäusern regulär geöffnet bleiben. Die Kopplung an die sogenannte Überlastungsstufe der Krankenhäuser ist entfallen. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde.

Kultusminister Christian Piwarz sieht darin ein klares Bekenntnis für das Recht der Kinder auf Bildung und soziale Teilhabe. „Kinder haben sich während der Pandemie immer wieder solidarisch gezeigt und mussten Schul- und Kitaschließungen ertragen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Erwachsenen Solidarität zeigen und die verschärften Regeln im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst einhalten, damit Kinder Schulen und Kitas uneingeschränkt besuchen können“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Bisher mussten bei Erreichen der Überlastungsstufe die Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen automatisch in den Wechselunterricht gehen sowie die Primarschüler der Grund- und Förderschulen und Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Klassen und Gruppen.

Alle bisherigen Regeln für den Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen, wie etwa die Testpflicht oder das Tragen von OP-Masken, gelten auch mit der neuen Verordnung fort. Nähere Informationen zu den Regeln der neuen Schul- und Kita-Coronaverordnung gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog)

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar