Die kulturellen Eigenbetriebe der Stadt Leipzig haben am 23. November darüber informiert, dass die aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Publikumsverkehr bis einschließlich 12. Dezember 2021 untersagt.
Die Stadt Leipzig teilt nun in ihrer Pressemitteilung vom 24. November mit, dass sie „einen Teil ihres Kulturbetriebs über die aktuell geltende Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates Sachsen hinaus ruhen [lässt]: Die städtischen Bühnenhäuser Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt sagen alle Eigenveranstaltungen bis 9. Januar 2022 in den Spielstätten ab. Diese Festlegung wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 23. November getroffen. […] Fremd- und Mietveranstaltungen [sind] von der Absage vorerst nicht berührt. Ob diese auf die Bühne kommen können, hängt von der kommenden Verordnung des Freistaates ab.“
Es gilt weiterhin, dass Tickets für Eigenveranstaltungen des Schauspiel Leipzig, die im Zeitraum der Veranstaltungsuntersagung gültig wären, umgetauscht oder zurückgegeben werden können. Zu den jeweils gültigen Ticketregelungen informieren die Webseiten der einzelnen Häuser sowie die Theater- und Konzertkassen, die für das Publikum geöffnet bleiben können. Für den Besuch der Kassen gilt wie im Einzelhandel die 2G-Regel.
Der Besucherservice des Schauspiel Leipzig ist telefonisch unter 0341-1268168 oder per Mail erreichbar: besucherservice@schauspiel-leipzig.de. Die Theaterkasse in der Bosestraße ist von Montag – Freitag von 10 – 19 Uhr und an Samstagen von 10 – 14 Uhr geöffnet. Aktuelle Hinweise zum Programm finden sich unter: www.schauspiel-leipzig.de
Die ausführliche Presseinformation der Stadt Leipzig (Stand: 24. November) mit einer Stellungnahme von Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke finden Sie unter: www.leipzig.de/presse/medieninformationen
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