Sachsen fördert künftig Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Das sächsische Kabinett hat dafür am Dienstag (2.11.) die Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (FRL pHWEV/2021) verabschiedet.
Damit unterstützt der Freistaat Investitionen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern an bestehenden Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können.
Umweltminister Wolfram Günther: „Im Bereich der Hochwasservorsorge gibt es neben der Verantwortung des Staates auch eine Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stärken wir die private Eigenvorsorge. Sie ist eine wichtige Säule zur Absicherung gegen Starkregen, Hochwasser oder Sturzfluten. In den vergangenen Jahrzehnten sind Extremwetterereignisse gehäuft aufgetreten. Das letzte Ereignis liegt gerade dreieinhalb Monate zurück – auch wenn wir in Sachsen mit deutlich geringeren Schäden davongekommen sind als die Menschen in anderen Teilen des Landes. Und Experten gehen davon aus, dass sich Extremwetterlagen im Zuge des Klimawandels noch häufiger ereignen werden.“
Der Umweltminister verwies auf die umfangreichen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen. Sachsen habe hier insbesondere seit 2002 enorm viel geleistet. Zudem werde der Hochwasserschutz immer stärker mit ökologischen Aspekten verknüpft. „Wenn wir nun auch die Eigentümerinnen und Eigentümer unterstützen, komplettieren wir also unser Instrumentarium“, so Günther.
Gefördert wird die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials.
Ebenso gefördert werden Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen. Die Förderhöhe pro Gebäude beträgt für die Erstellung eines Gutachtens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.200 Euro. Für investive Vorhaben liegt der Förderanteil bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Fördersumme von maximal 20.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude in Sachsen. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung wird über die Sächsische Aufbaubank (SAB) erfolgen. Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare sind in Kürze auf www.sab.sachsen.de zu finden.
Hintergrund:
Ungewöhnliche Wetterlagen führten in den vergangenen Jahrzehnten – zuletzt im Juli dieses Jahres – vermehrt zu Hochwasser und Überflutungen. Klimaexpertinnen und -experten gehen davon aus, dass sich extreme Wettererscheinungen wie Starkregenereignisse und Hochwasser sowie längere Trockenperioden auch in Sachsen häufen werden.
Mit dem Ziel einer nachhaltigen Hochwasservorsorge hat der Freistaat Sachsen seit 2002 rund 3,2 Milliarden Euro in den vorbeugenden Hochwasserschutz sowie in die Schadensbeseitigung an Gewässern investiert. Bis zum Jahr 2023 sind weitere 630 Millionen Euro dafür vorgesehen.
Informationen zu verschiedenen Themen der Hochwassereigenvorsorge bietet das Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen. Das Zentrum vermittelt außerdem Kontakt zu den Hochwasservorsorgeexperten, die den Sächsischen Hochwasservorsorgeausweis erstellen können. Weitere Informationen finden sich unter https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de.
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