Morgen jährt sich zum 40. Mal der Internationale Tag gegen patriarchale Gewalt und auch dieses Jahr muss konstatiert werden, dass der Kampf gegen die Gewalt, insbesondere an Frauen, noch lange nicht beendet ist. Das zeigen auch die Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung von Partnerschaftsgewalt, die gestern vorgestellt wurden.
Sachsenweit stehen nach wie vor weniger als 300 Plätze in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen zur Verfügung, weit weniger, als es die Istanbul-Konvention fordert. Diese empfiehlt einen Platz je 10.000 Einwohner:innen, um den Bedarf an Schutzplätzen sicher zu stellen. Das bedeutet für Sachsen einen Bedarf von etwa 400 Plätzen. Die Istanbul-Konvention ist nun schon seit drei Jahren geltendes Recht – dennoch sind in Sachsen wesentliche Maßnahmen noch lange nicht umgesetzt.
Dazu erklärt Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungspolitik:
„Gerade jetzt, wo wir mitten in der vierten Corona-Welle stecken, muss endlich entschieden gehandelt werden. Studien zeigen eindeutig, dass die häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder gerade in den Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Lockdown-Maßnahmen zugenommen hat. Das verschärft die ohnehin schon angespannte Lage im Bereich der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen.
Wir brauchen, jetzt und auf Dauer angelegt, endlich einen Ausbau der Kapazitäten für Frauen und Kinder in Schutzeinrichtungen sowie Maßnahmen, um die Gewalt gegen Frauen und Kinder nachhaltig zu bekämpfen. Auch wenn in den letzten Jahren in diesem Bereich viel passiert ist, besteht noch großer Handlungsdruck um die jahrelangen Versäumnisse von CDU-geführten Regierungen aufzuholen.
Ich erwarte von der Staatsregierung mehr Einsatz, die gezielte Ansprache von Betroffenen aber auch von Gewalttäter:innen. Es kann nicht sein, dass wir in zehn Jahren den nächsten „Runden Geburtstag“ des Internationalen Tages gegen patriarchale Gewalt an Frauen begehen und dann immer noch die altbekannten Forderungen aufstellen müssen. Es reicht jetzt! Die Istanbul-Konvention hat auch in Sachsen Gesetzeskraft und ist von der Staatsregierung umzusetzen, auch wenn unser Antrag hierzu abgelehnt wurde.“
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