Im Sozialausschuss fand gestern eine Anhörung zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes“ der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD (Drs 7/7630) statt.
Zum Gesetzesvorhaben erklärt Petra Čagalj Sejdi, inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Die von der Koalition auf den Weg gebrachte Erhöhung des Landesblindengeldes und der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Teilhabe.
Viele Menschen mit Behinderungen sind auf diese finanzielle Unterstützung dringend angewiesen, um sich technische Hilfsmittel überhaupt leisten zu können. Solche Hilfsmittel können bei blinden Menschen zum Beispiel Vorlesehilfen oder Orientierungshilfen sein. Durch die Corona-Pandemie waren oftmals neue Anschaffungen notwendig, zum Beispiel um digital teilhaben zu können.“
„Mit dem Gesetz werden die monatlichen Hilfen erstmals seit 25 Jahren spürbar ausgebaut. Ich verstehe, dass Menschen mit Handicap eine regelmäßige Anpassung der Leistung und eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten einfordern. Wir sollten das als Koalition auch in Zukunft im Blick behalten.“
Die Bündnisgrüne -Fraktion hatte als Sachverständigen Benny Tröllmich eingeladen. Er arbeitet als EUTB Berater bei Leben mit Handicaps e.V. – einem Kompetenzzentrum für Eltern mit Behinderung oder chronischen Krakheiten und ist selbst blind. Er hat in der Anhörung deutlich gemacht: „Aus Betroffenensicht stellt die vorliegende Gesetzesänderung der Koalition einen Kompromiss dar, der besser ist als kein Kompromiss und somit keine Erhöhung. Weitere Anpassungen in den nächsten Jahren, auch im Haushalt 2023/2024, müssen unbedingt Berücksichtigung finden. Ich spreche mich für eine dynamische Anpassung analog zur Rentenversicherung aus.“
Weitere Informationen:
Die regierungstragenden Fraktionen CDU, Bündnisgrüne und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, „die Leistungen des Landesblindengeldgesetzes mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 zu erhöhen“. Für das Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen stehen im Jahr 2022 nun über 30 Mio. Euro zur Verfügung. Blinde Menschen erhalten demnach ab 2022 jeweils 380 Euro monatlich, hochgradig Sehbehinderte 100 Euro, Gehörlose 150 Euro und schwerstbehinderte Kinder 120 Euro.
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