Das zweite Mal in Folge beteiligt sich das Sächsische Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) an der UN-Kampagne „Orange the World“. Am Donnerstag, den 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, wird von 17 bis 22 Uhr erneut das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) orange angestrahlt.
Neben dem Gebäude des Ministeriums in der Hansastraße 4 erstrahlen außerdem das Kraftwerk Mitte, Arbeitsagentur und Jobcenter und mehrere Universitätsgebäude in Orange, um der Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates gegen Gewalt an Frauen Nachdruck zu verleihen. An der Dresdner Dreikönigskirche findet um 17 Uhr eine Kundgebung in Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat statt, bei der auch Gleichstellungsministerin Katja Meier ein Grußwort halten wird.
Solidarität mit den Betroffenen
Die Kampagne „Orange the World“ wurde 2012 ursprünglich durch UN-Women initiiert und hat in Deutschland vor allem durch das Engagement der Union deutscher Zonta Clubs an Bekanntheit gewonnen. Durch das Anstrahlen verschiedener Gebäude in der Farbe Orange soll dem Thema Gewalt an Frauen Beachtung geschenkt, Solidarität mit den Betroffenen gezeigt und eine hellere Zukunft, frei von Gewalt, symbolisiert werden.
Dazu Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Mit den orange angestrahlten Gebäuden setzen wir auch dieses Jahr ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Für eine wirkliche Gleichstellung bedarf es jedoch weit mehr als das heutige Zeichen. Gleichstellung ist nur möglich, wenn das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für alle Geschlechter gewährleistet ist.
Dabei gilt es auch immer wieder, auf den Zusammenhang zwischen der Gewalt gegen Frauen und dem dahinterliegenden Ungleichgewicht der Macht zwischen den Geschlechtern aufmerksam zu machen. Um wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Frauen zu gewährleisten, müssen geschlechtsspezifische Gewalt und deren Ursachen künftig noch mutiger und entschlossener bekämpft werden.“
Um Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen, fertigte der Europarat 2011 die sogenannte Istanbul-Konvention als völkerrechtlichen Vertrag aus. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus der Konvention steht geschlechtsspezifische Gewalt, also jede Form von Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Durch das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention im Februar 2018 sind die Bundesrepublik Deutschland und somit auch die Bundesländer zur Umsetzung der Konvention verpflichtet.
Hintergrund
Eine Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde in der Staatsregierung im Vorjahr am SMJusDEG etabliert. Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, wird derzeit bereits das Netz der Beratungs-, Hilfe- und Schutzeinrichtungen ausgebaut und die Barrierefreiheit von Einrichtungen unter anderem mit Hilfe des Bundesprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ verbessert.
Der erweiterte Gewaltbegriff aus der Istanbul-Konvention, der neben häuslicher Gewalt jede Form von geschlechtsspezifischer Gewalt umfasst, wurde bei der Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit berücksichtigt und die Unterstützung für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt als eigener Fördergegenstand aufgegriffen. Hierfür wird im Rahmen des Modellprojekts „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt“ eine Strategie zur Etablierung beziehungsweise Ausweitung von Beratungsstrukturen für Opfer sexualisierter Gewalt entwickelt.
Zudem wird eine sachsenweite Dunkelfeldstudie zu Erfahrungen von Frauen mit häuslicher Gewalt, Stalking und sexualisierter Gewalt kommendes Jahr durchgeführt, um genauere Daten zur Situation in Sachsen zu generieren. Des Weiteren wird die Entwicklung von wirksamen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Zusammenarbeit mit weiteren Ressorts, der kommunalen Ebene und den Nichtregierungsorganisationen Schwerpunkt im Bereich des Gewaltschutzes sein.
Geschlechtsspezifische Gewalt meint Gewalt, die Frauen überproportional häufig trifft oder sie trifft, weil sie Frauen sind. Hierzu zählt beispielsweise häusliche Gewalt. Laut Lagebild der Polizei Sachsen wurden im Jahr 2020 insgesamt 9.232 Fälle von Straftaten der häuslichen Gewalt erfasst, 324 Fälle mehr als im Vorjahr. 68,6 Prozent der Opfer waren weiblichen Geschlechts. Bei den Straftaten Nachstellung (Stalking) gemäß §238 StGB wurden im Jahr 2020 insgesamt 1.087 Fälle erfasst, 37 mehr als im Vorjahr.
Mehr als drei Viertel der 1.178 registrierten Stalking-Opfer waren weiblich. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Fälle, die zur Anzeige gebracht wurden. Das Dunkelfeld ist um einiges größer. Bei weiteren Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt zeigen Studien, dass dieses sogenannte Dunkelfeld noch größer ist. Dies gilt beispielsweise für sexualisierte Gewalt, aber auch bei den Themenfeldern Menschenhandel, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung. Zudem nimmt in den letzten Jahren insbesondere die digitale Gewalt gegen Frauen zu.
Geschlechtsspezifische Gewalt hat häufig komplexe und weitreichende Folgen für die Betroffenen und deren Kinder. Neben den akuten körperlichen Verletzungen verursachen gewaltbelastete Beziehungen psychosomatische Erkrankungen, aber auch psychische Beeinträchtigungen wie Depressionen, Suizidgefährdung und Angstzustände.
Im Rahmen einer repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurden als zweit- beziehungsweise dritthäufigste langfristige Folgen bei sexueller Belästigung und psychischer Gewalt mit knapp einem Drittel der Wohnungsumzug und die Kündigung oder der Wechsel des Arbeitsplatzes genannt. Geschlechtsspezifische Gewalt hat dabei nicht nur Auswirkungen auf die unmittelbar Betroffenen, sondern auch auf die gesamte Gesellschaft.
Laut einer Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) werden in der EU jedes Jahr Kosten in Höhe von 225 Milliarden Euro verursacht, beispielsweise durch Polizeieinsätze, Ermittlungsverfahren, Gerichtsverhandlungen, medizinische Behandlung, Frauenschutzhäuser, Täterprogramme sowie die Unterstützung von betroffenen Kindern und Jugendlichen.
Im Handbuch „Die Parlamente vereint bei der Bekämpfung der häuslichen Gewalt gegen Frauen“ des Europarats wird von einem Durchschnittswert von circa 40 Euro pro Kopf der Bevölkerung jährlich ausgegangen. Laut einer ersten deutschlandweiten Erhebung der Kosten häuslicher Gewalt „Häusliche Gewalt. Kostenstudie für Deutschland: Gewalt gegen Frauen in (ehemaligen) Partnerschaften“ von Professorin Dr. Sylvia Sacco ergeben sich Kosten von 75 Euro pro Person im erwerbsfähigem Alter pro Jahr.
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