Die für das Wochenende angemeldeten Versammlungen sind laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung (SächsCoronaSchVO) ausschließlich ortsfest und mit maximal 1.000 Personen möglich. Bescheide wurden noch nicht versandt – die versammlungsrechtlichen Prüfungen und Kooperationsgespräche mit Stadtverwaltung, Polizei und Anmeldern bezüglich der ortsfesten Standorte laufen noch.

Der Belastungswert Normalstation ist seit dem 30. Oktober und damit seit nunmehr fünf Tagen überschritten. Somit gilt für Samstag, 6. November, die Vorwarnstufe. Gemäß Paragraf 12 Abs. 1 Sächs­CoronaSchVO sind Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes nur unter den genannten Bedingungen zulässig (keine Aufzüge erlaubt). Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitgezählt.

Für Samstag, den 6. November 2021, wurden gegenüber der zuständigen Versammlungsbehörde bis dato mithin 16 Versammlungen und für Sonntag, den 7. November 2021, drei Versammlungen gemäß Paragraf 14 Abs. 1 SächsVersG angezeigt.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit dem 5. November 2021 der Freistaat die Vorwarnstufe nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erreicht hat und der Belastungswert Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, ist die Versammlungsbehörde in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt sowie im Gespräch mit den Anzeigenden.

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