Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die dies regelt, ist am 13. November in Kraft getreten. Damit hat jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche - und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Im Landkreis Leipzig sind weiterhin zahlreiche Testzentren registriert. Hinzu kommen viele Ärzte und Apotheken, die ebenfalls Tests anbieten. Eine aktualisierte Liste finden Sie im Dokument Download (geändert wurden die Öffnungszeiten der DRK-Teststellen in Grimma, Wurzen und Geithain).
Eine Karte mit allen Testzentren ist hier zu finden.
In den Teststellen des Gesundheitsamtes in Borna und Grimma werden nur noch Personen getestet, die im Rahmen eines Infektionsgeschehen einen Termin erhalten haben.
PCR-Testungen für Reisen etc.
Das Gesundheitsamt bietet PCR-Testungen als Privatleistung an. Termine können für das Testzentrum in Borna unter 0171 5658984 und für Grimma unter 0170 6323359 vereinbart werden. Der Test kostet etwa 110 Euro, die getestete Person erhält eine Rechnung vom Gesundheitsamt.
Pflichten bei positiven Tests
Führt ein Schnelltest zu einem positives Ergebnis ist die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet. Zudem muss das Ergebnis über ein PCR-Test beim Hausarzt oder in einem Testzentrum überprüft werden. Die Quarantäne endet wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Weitere Informationen finden Sie im Dokumente Download.
Antrag Eröffnung Testzentrum
Wer ein neues Testzentrum eröffnen möchte und die ordnungsgemäße Durchführung der PoC-Tests garantieren kann, kann einen Antrag für die Beauftragung stellen. Dazu benötigen Sie die Unterlagen (diese sind im Downloadbereich zu finden):
- Antrag Beauftragte Dritte
- Mindestanforderung an Teststellen
- Informations- und Datensicherheit von Corona-Testzentren
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