Die Gesellschaft muss nach Ansicht der Caritas noch entschlossener auf die Gefahren der Pandemie reagieren. Eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht dürfe sich nicht auf Pflegekräfte und Ärzt_innen beschränken, sondern müsse Beschäftigte aller Einrichtungen umfassen, die engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben, sagte der Caritasdirektor des Bistums Dresden-Meißen, Matthias Mitzscherlich, am Dienstag in Dresden.
Weiterhin sprach sich Mitzscherlich für eine differenzierte Impfpflicht in den Einrichtungen der Altenhilfe aus. „Die alten und kranken Menschen, die in unseren Einrichtungen leben sollen sich dort sicher fühlen. Dabei kann nur eine einrichtungsbezogene Impfpflicht helfen. In die Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen sind viele verschiedene Berufsgruppen wie zum Beispiel Physio- und Ergotherapeuten einbezogen.“
Es helfe daher nicht, wenn nur die Pflegenden geimpft seien. Wenn alle, die nah an diesem Menschen arbeiten geschützt sind, könne das Infektionsrisiko minimiert werden. „Die Impfung von Erzieherinnen und Erziehern ist besonders wichtig, da Kinder unter fünf Jahren noch nicht geimpft werden können“, so Mitzscherlich. Die im Änderungspaket des Infektionsschutzgesetzes beschlossenen Maßnahmen – verstärktes Testen und die Verknüpfung des Zugangs zu Gaststätten und Freizeiteinrichtungen mit dem Impfstatus – seien dringend erforderlich.
Weiter rief der Caritasdirektor die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates erneut dazu auf, sich impfen zu lassen. „Ich möchte vor allem diejenigen ansprechen, die noch im Zweifel sind. Informieren Sie sich über die Impfungen anhand von seriösen Quellen und lassen Sie die Impfung vornehmen. Die Entwicklung in Sachsen zeigt, dass zum großen Teil ungeimpfte Personen die Ursache für die ungehinderte Ausbreitung des Corona-Virus im Freistaat sind.“
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