Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel darf weiter mit zwei Prädikaten um Kurgäste und Besucher werben: Moorheilbad und Kneippkurort. Dies hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus nach Anhörung des Landesbeirates für Kur- und Erholungsorte entschieden. Der einzige Doppelkurort Sachsens kann so nach 10 Jahren seine beiden Titel mit Bad Gottleuba als Moorheilbad und Berggießhübel als Kneippkurort fortführen.

„Herzlichen Glückwunsch an Bad Gottleuba-Berggießhübel. Vor 300 Jahren wurde der Ort wegen seiner Quellen ein attraktives Ziel für Gäste und Patienten. Mit viel Engagement der Stadt und ihrer Bürger wird hier wichtiges kurmedizinisches Know How bewahrt und gepflegt. Dafür mein herzlicher Dank“, sagte Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Besonderheiten im ehemaligen Gesundheitspark Bad Gottleuba sind die größte zusammenhängende Jugendstilanlage Deutschlands und die einzigartigen Medizinhistorischen Sammlungen. In den beiden Median Kliniken mit rund 850 Betten, aber auch in zahlreichen anderen therapeutischen Einrichtungen finden sowohl Mooranwendungen als auch Heilverfahren nach Sebastian Kneipp statt.

Weitläufige Parkanlagen und romantisches Gottleubatal laden zu Wanderungen und Entschleunigung ein. Einrichtungen wie Besucherbergwerk „Marie Louise Stolln“ mit Tourist-Information und Salzgrotte locken auch Tagesgäste in die Region.

Hintergrund:

Grundlage für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten in Sachsen ist das Sächsische Kurortegesetz (ANVO SächsKurG). In der ANVO SächsKurG sind die Anerkennungsvoraussetzungen aufgeführt. Gemäß § 3 a SächsKurG können die Anerkennungsvoraussetzungen nach ca. 10 Jahren überprüft werden. Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wurde mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 vom damals zuständigen Wirtschaftsministerium aufgefordert, die entsprechenden aktuellen Unterlagen bis zum 31. Januar 2021 einzureichen.

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