Am 18.11.2021 wurde bei einem Wildvogel (Saatgans) auf dem Gebiet der Stadt Leipzig zwischen Cospudener und Zwenkauer See das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) H5N1 festgestellt. Das Lebenmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreis Leipzig erlässt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten (hier: Cospudener und Zwenkauer See).
Danach haben Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den Risikogebieten halten, ihr Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung aufzustallen.
Die Risikogebiete umfassen den Cospudener See, Zwenkauer See, die Fläche zwischen dem Cospudener und dem Zwenkauer See, die nach Westen durch die Grenze zur Stadt Leipzig, im Süden durch die Norduferlinie des Zwenkauer Sees, im Norden durch die Süduferlinie des Cospudener Sees und im Osten durch den Harthkanal begrenzt wird.
Die Verordnung tritt ein Tag nach Bekanntgabe in Kraft, die Maßnahmen gelten bis auf Widerruf.
Allgemeinverfügung für Geflügel in den Risikogebieten Cospudener und Zwenkauer See vom 22.11.2021 finden Sie im Dokument Download.
In Kürze ist die Karte mit den eingezeichneten Risikogebiet auch im Geoportal unter dem Punkt Aktuelles Ausbruch Geflügelpest zu finden.
Keine Kommentare bisher