An der TU Chemnitz gibt es Streit um die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors. Die Amtszeit des bisherigen Rektors Prof. Dr. Gerd Strohmeier ist zum 30. September 2021 ausgelaufen, er bewirbt sich erneut. Allerdings taucht er nicht auf der Vorschlagliste des Hochschulrates der TU Chemnitz auf. Außerdem steht der Vorwurf im Raum, dass ein Mitglied des Hochschulrates einer anderen ihr nahestehenden Person den Vorzug auf der Vorschlagliste gegeben habe.
Dazu sagt Anna Gorskih, Sprecherin der Linksfraktion für Hochschulpolitik: „Eine politische Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Hochschule, insbesondere in die Wahl einer Rektorin oder eines Rektors, verbietet sich. Allerdings setzt der Landtag mit dem Hochschulfreiheitsgesetz den Rahmen, und um diesen Rahmen geht es mir. Es ist nicht das erste Mal, dass es bei einer solchen Wahl an einer sächsischen Hochschule zu Streit kommt. Wieder liegt es an Konflikten zwischen Hochschulrat und Senat. Es sieht aus. als könnte sich das Wahlverfahren an der TU Chemnitz monatelang hinziehen – das wäre nicht gut für die Hochschule.
Das Grundproblem ist aus unserer Sicht die zu starke Position des Hochschulrats, der im Benehmen – und nicht im Einvernehmen – mit dem Senat einen Wahlvorschlag erstellen muss. Das Hochschulfreiheitsgesetz muss endlich umfassend erneuert werden, um nicht nur diesen Mangel zu beseitigen. Wir fordern Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow auf, endlich tätig zu werden und einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Wir sprechen uns dafür aus, die Hochschulräte abzuschaffen.“
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