Albrecht Pallas, Innenpolitiker der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Donnerstag im Landtag zum Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Pallas hebt bei der Debatte die Bedeutung des Datenschutzes hervor: „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eines der wichtigsten Grundrechte im 21. Jahrhundert.“
„Denn Datenschutz betrifft uns alle – von Kindesbeinen bis ins hohe Alter. Er ist notwendigerweise Zwilling der Digitalität und nicht deren Gegner. Datenschutz ist gerade deshalb auch Kinder- und Jugendschutz, Beschäftigtenschutz und Grundlage für bewusste Entscheidungen.“
„Gerade jetzt – im Zuge der Corona-Krise – gewinnt der Datenschutz an Bedeutung. Zur Pandemiebekämpfung wird mit einer Vielzahl von sensiblen Gesundheits- und Personendaten operiert. Der Austausch von personenbezogenen Daten wuchs notgedrungen an. Und damit stiegen auch die Herausforderungen für den Datenschutz bundesweit, denn damit stellten sich eine Reihe an datenschutzrechtlichen Fragen neu. Ziel war und ist: Mit den Daten muss verantwortungsbewusst und sensibel umgegangen werden“, führt Pallas aus.
Im Rahmen der Landtagsdebatte dankte die SPD-Landtagsfraktion dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig für seine Arbeit. Er beendet seine Tätigkeit zum Jahresende. „Sie traten stets für einen rechtsstaatlichen Umgang mit einem der sensibelsten Grundrechte des 21. Jahrhunderts ein und sahen sich zugleich nie als Gegner der Sicherheitsbehörden an.
Im Gegenteil: ich habe mehrfach erlebt, dass Sie bei datenschutzrechtlich bedeutsamen Prüfungen immer auch Verständnis für die Tätigkeit von Polizei und Justiz hatten. Sie haben gemeinsam mit den Behörden erörtert, wie es datenschutzrechtlich gehen kann – statt nur zu rügen. Diese Haltung ist sehr wohl auch in den Sicherheitsbehörden bemerkt und geschätzt worden. Und ist auch Ursache dafür, dass Sie bei ihren Wiederwahlen so große Mehrheiten auf sich vereinen konnten“, hob der Innenpolitiker Pallas hervor.
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