Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist verkündet: Die Sparkasse Leipzig wird bei vielen Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen müssen, wenn Verbraucher dies einfordern. Jahrelang hat die Sparkasse ihren Kund*innen zu wenig Zinsen gezahlt. Nun sollte sie nach Ansicht des Bündnisses aus Bürgerbewegung Finanzwende, Geldratgeber Finanztip und Verbraucherzentrale Sachsen auch die Konsequenzen tragen, statt weiter auf Zeit zu spielen.

Die Sparkasse Leipzig hält jedoch wie viele andere Sparkassen an der Verschleppungstaktik fest. Die langjährigen Prämiensparenden wiederum werden oft gezwungen, ihr Recht zeitaufwändig selbst durchzusetzen. Bei Verträgen zahlreicher Sparkassen, die 2018 beendet wurden, droht zudem schon Ende 2021 die Verjährung der Ansprüche.

Deshalb fordert das Aktionsbündnis im Rahmen einer Protestaktion zum Weltspartag „Zahl endlich die Zinsen!“:

Wann: 29. Oktober 2021 – 10.30 Uhr
Wo: Hainstraße, Höhe Sparkasse Leipzig
Wer: Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur Finanztip
Gerhard Schick, Vorstand Bürgerbewegung Finanzwende
Andreas Eichhorst, Vorstand Verbraucherzentrale Sachsen

Im Anschluss gibt es Gelegenheit für O-Töne, Fotos und Interviews. Unsere Forderungen setzen wir mit einem Großbanner und Schildern in Szene. Außerdem wenden wir uns mit einem offenen Brief an die Sparkasse Leipzig.

Hintergrund

In dem seit über zwei Jahren laufenden Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Sparkasse Leipzig hat der Bundesgerichthof (Aktenzeichen XI ZR 234/20) am 6. Oktober 2021 entschieden, dass die in den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ verwendeten Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind.

Außerdem hat der BGH entschieden, dass bei der ergänzenden Vertragsauslegung ein langfristiger von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Zinssatz bei Wahrung des relativen Zinsabstands anzuwenden ist und die Verjährungsfrist frühestens mit Vertragsende beginnt. Die Entscheidung, welcher konkrete Referenzzins anzuwenden ist, muss das Oberlandesgericht Dresden noch treffen.

Da jedoch alle Referenzzinssätze die gleiche Zinsentwicklung abbilden, sind diesbezüglich keine großen Unterschiede zu erwarten. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen wurde im Durchschnitt ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 3.600 Euro pro Vertrag ermittelt – mit einem der in Frage kommenden langfristigen Referenzzinssätze.

Nach Auskunft der Finanzaufsichtsbehörde BaFin geht es deutschlandweit um rund eine Million Prämiensparverträge mit strittigen Zinsanpassungsklauseln.

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