Das Sächsische Kabinett hat heute (19. Oktober) eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung verabschiedet. Neu ist, dass ab dem 8. November in allen Schulklassen keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen, Schüler und das schulische Personal im Unterricht besteht.
„Kaum eine Bevölkerungsgruppe muss am Tag so lange Maske tragen wie die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Wir dürfen von Kindern und Jugendlichen nicht mehr abverlangen als von Erwachsenen. An der Testpflicht als Infektionsschutz halten wir fest. Damit haben wir einen guten Überblick über das Infektionsgeschehen an den Schulen und können gegebenenfalls einschreiten“, so Kultusminister Christian Piwarz.
Während ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 im Schulgebäude eine Maske getragen werden muss, ist das am Sitzplatz und im Unterricht ab dem 8. November keine Pflicht mehr, wird aber weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht im Unterricht setzt erst wieder ein, wenn die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COCVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern erreicht oder überschritten werden.
Zur Absicherung des Schulstarts nach den Herbstferien gibt es in den ersten zwei Schulwochen vom 1. bis 14. November wieder gesonderte Schutzmaßnahmen. So bleibt die Maskenpflicht im Unterricht an den weiterführenden Schulen in der ersten Woche (1. bis 7. November) nach den Ferien für Schülerinnen und Schüler sowie für das schulische Personal bestehen.
Hinzu kommt eine dreimalige Testpflicht für die zwei Wochen nach den Ferien (1. bis 14. November). Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen. Nach den zwei gesonderten Schutzwochen finden dann die Tests wieder zweimal wöchentlich statt, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz im entsprechenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt über 10 liegt. Liegt sie darunter, reicht es, einmal wöchentlich einen Testnachweis zu erbringen.
Der Minister versicherte, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin täglich in den Blick genommen wird. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden. „Wir nehmen die Lage weiter ernst, aber wir müssen auch wieder ein Stück zurück zur Normalität mit Augenmaß“, so Piwarz.
Die Möglichkeiten der Schutzimpfungen ab 12 Jahren und die funktionierenden AHA-L-Regeln sowie die Tests bilden zusammen weiterhin einen weitestgehend sicheren Schutz, um größere Ausbreitungen in der Schule zu verhindern und den Präsenzunterricht sicherzustellen. Sachsenweit wird der Präsenzunterricht erst eingeschränkt, wenn die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die sogenannte Überlastungsstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COVID-19-Erkrankten in den Krankenhäusern im Freistaat Sachsen erreicht oder überschritten werden.
Erst dann wechseln alle Kitas, Grundschulen und Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen oder Klassen und festen Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen. Für viele andere Schülerinnen und Schüler findet dann Wechselunterricht statt. Sachsenweite Schulschließungen sind in der Verordnung weiterhin nicht vorgesehen.
Ausführlichere Informationen zur neuen Verordnung für Kita und Schule sind abrufbar unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/
Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 21. Oktober 2021 in Kraft und mit Ablauf des 17. November 2021 außer Kraft.
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