Gegenüber der Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes wurden für den 23.10.2021 u. a. drei Versammlungen in Form von Aufzügen unter dem Motto „Weder Freund noch Helfer“, „Gegen die Kriminalisierung linker Strukturen“ sowie „Alle zusammen gegen den Ausverkauf der Städte“ angezeigt.
Die drei Demonstrationen sollen jeweils ab 16 Uhr im Lene-Voigt-Park, auf dem Augustusplatz sowie auf der Karl-Heine-Straße als Sternenmärsche beginnen und sich später dann im Bereich Kurt-Eisner-Straße / Ecke Karl-Liebknecht-Straße vereinigen, um am Abend in der Wolfgang-Heinze-Straße eine gemeinsame Kundgebung durchzuführen.
Auf Grundlage der Gefahrenprognosen der Polizeidirektion Leipzig sowie den Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen und Recherchen der Versammlungsbehörde wurden diese angezeigten Versammlungen gemäß § 15 Abs.1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) durch die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes verboten. Die Polizei habe „keine geeigneten polizeilichen Maßnahmen oder Mittel, die zu erwartenden Tathandlungen unterbinden zu können“.
Grund für die Verbote ist die Tatsache, dass nach den derzeit erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlungen unmittelbar gefährdet ist und auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse alleinig Versammlungsverbote als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines unfriedlichen Versammlungsverlaufs gesehen werden.
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