113 Städte und Gemeinden in Sachsen erhalten in Kürze erfreuliche Nachrichten von der Sächsischen Aufbaubank. Mit insgesamt 152 Millionen Euro unterstützen Bund und Land sie im Rahmen der Städtebauförderung.
Die Mittel stammen je zur Hälfte aus dem Bundes- sowie aus dem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt des Freistaates Sachsen. Mit ihnen können 193 städtebauliche Gesamtmaßnahmen unterstützt werden, acht davon wurden neu in die Städtebauförderprogramme aufgenommen. Die Fördermittel stehen den Kommunen anteilig bis zum Ende des Jahres 2025 zur Verfügung.
„Unsere Gemeinden stehen vor neuen städtebaulichen Herausforderungen: Sie brauchen sowohl für die Folgen der Corona-Pandemie als auch für die klimatischen Entwicklungen neue städtebauliche Antworten, um gerade die Innenstädte und Ortsteilzentren lebenswert und attraktiv zu erhalten. Ich bin daher sehr froh, dass wir mit den Mitteln der Städtebauförderung die Kommunen maßgeblich unterstützen können“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.
„Die Städtebauförderung hilft, unseren Städten und Gemeinden die Ressourcen zu geben, damit sie die aktuellen Herausforderungen angehen können. Bund und Freistaat leisten so einen Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Besonders freut es mich, dass wir acht neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufnehmen können.“
Die Finanzhilfen von Bund und Land stehen den sächsischen Städten und Gemeinden in den Bund-Länder-Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung.
Ziel des Programms „Lebendige Zentren“ ist die Revitalisierung und der Erhalt von Ortskernen, historischen Altstädten oder Ortsteilzentren, die Standortaufwertung sowie die Förderung der Nutzungsvielfalt. Die Mittel in Höhe von rund 54 Millionen Euro für 74 Gesamtmaßnahmen dienen der Entwicklung der Städte und Gemeinden zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Darunter fallen die sechs Neuaufnahmen der Kommunen Bernstadt a. d. Eigen, Glashütte, Hohnstein, Kamenz, Radeberg und Rochlitz.
Die Maßnahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ zielen einerseits auf die Stärkung der Gemeinschaft in Stadt- und Ortsteilen ab, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der Bewohner erheblich benachteiligt sind. Andererseits profitieren gerade kleine und mittlere Städte und Gemeinden davon, die durch Zusammenarbeit investive Maßnahmen umsetzen können, die eine interkommunale Daseinsvorsorge sichern und stärken.
Die Mittel in Höhe von rund 38,8 Millionen Euro werden in 37 städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eingesetzt, insbesondere zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft.
Auch in dieses Programm konnten Kommunen neu aufgenommen werden: Oschatz und Wilthen. Unterstützt werden hier jeweils interkommunale städtebauliche Gesamtmaßnahmen, die die öffentliche Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sichern und stärken.
Mit den Mitteln des dritten Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ in Höhe von rund 59 Millionen Euro werden insbesondere solche Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels unterstützt, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, wie zum Beispiel durch Leerstand und Sanierungsbedarf. Sie sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist, das Wachstum und die Erneuerung zu nachhaltigen Quartieren zu befördern. 82 städtebauliche Gesamtmaßnahmen werden mit den Mitteln unterstützt.
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