Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende 2021 beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Agentur für Arbeit Leipzig unterstützt dieses mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten.

Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Die Sozialversicherungsbeiträge erstattet die Arbeitsagentur für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember 2021 voll. Der Bezug von Kurzarbeitergeld mit Beginn im Jahr 2021 ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten, wenn der Beginn vor 2021 lag.

Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Agentur für Arbeit Leipzig kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice in Verbindung zu setzen.

Online gibt es weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

Telefon-Hotline des Arbeitgeberservice:  0 800 4 5555 20

www.arbeitsagentur.de

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