Mit den Stimmen der Koalition wurde gestern das ‚Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen' beschlossen. Nach der Anhörung im Juli wurde während der Ausschussberatungen im September der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen.
Holger Mann, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Simone Lang, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklären zum „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/7701):
„Das Sächsische Landarztgesetz ist ein Baustein für die Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Und es ist die letzte Option im Instrumentenkasten, die im „20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030“ benannt ist. Mittelfristig können so gezielt Hausärztinnen und Hausärzte für die ländlichen Regionen ausgebildet werden“, erklärt SPD-Gesundheitsexpertin Simone Lang.
„Auch in Zukunft müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um das 20-Punkte-Programm konsequent umzusetzen. So haben wir bereits weitere Medizin-Studienplätze geschaffen, unter anderem mit dem Modellstudiengang Humanmedizin MEDiC in Chemnitz. Auch die Kassenärztliche Vereinigung ist weiterhin in der Pflicht, den Versorgungsauftrag sicherzustellen. Sie muss kontinuierlich Maßnahmen ergreifen, die die Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum befördern.“
„Mit der Einführung einer Vorab-Quote bei der Hochschulzulassung in Höhe von 6,5 Prozent sollen künftig rund 40 Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung tätig zu werden. Dass dies prinzipiell verfassungsrechtlich möglich ist, haben die Sachverständigen in der Anhörung bestätigt und zeigen erste Erfahrungen sowie Gerichtsurteile aus Nordrhein-Westfalen“, erklärt SPD-Hochschulexperte Holger Mann.
„Erst in zwölf Jahren werden wir wissen, wie sich die Landarztquote auf die Deckung der Bedarfe auswirkt. Die Kritik der Studierendenvertretungen haben wir gehört. Mit der nachgeschärften Evaluationsklausel und der Selbstverpflichtung des Landtages zur Wiederbefassung in 2033 geben wir den künftigen Parlamentariern die notwendigen Instrumente an die Hand, um die Entwicklung genau zu beobachten und korrigierend einzugreifen.“
„Als SPD-Fraktion plädieren wir für eine zügige Umsetzung. Jetzt sind die Landesdirektion Sachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung am Zug, die weiteren Voraussetzungen für das Bewerbungsverfahren zu schaffen. Unser Ziel bleibt, so zeitnah wie möglich die ersten Landarzt-Studierenden immatrikulieren zu können.
Mit der Vorab-Quote und einem zugeschnittenen Auswahlverfahren kommen neben der Abiturnote auch den Mediziner-Test, einschlägige Berufserfahrung, eine Freiwilligendienst oder ehrenamtliches Engagement in einem einschlägigen Bereich wie der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, im Sanitäts- und Rettungsdienst oder in der Gesundheits- und Altenpflege bzw. der Behindertenhilfe bei Wohlfahrtsverbänden als Auswahlkriterium zum Tragen“, erklären Lang und Mann abschließend.
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