Wilthen und drei weitere Gemeinden im Landkreis Bautzen erhalten zusammen rund 4,4 Millionen Euro für städtebauliche Investitionen. Den Förderbescheid hat Staatssekretär Dr. Frank Pfeil heute (28. Oktober 2021) an den Bürgermeister der Stadt Wilthen, Michael Herfort, übergeben.
Von den Finanzhilfen profitieren neben der Stadt Wilthen die Stadt Schirgiswalde-Kirschau sowie die Gemeinden Neukirch/Lausitz und Sohland a. d. Spree. Alle vier Orte gehören zur Kooperation „Arbeitsgemeinschaft Oberland“. Zusammen haben sie fast 23 000 Einwohner.
„Gemeinden und kleinere Städte werden durch Bevölkerungsrückgang und demografischen Wandel vor besondere Herausforderungen gestellt, wenn sie möglichst viele Angebote der Daseinsvorsorge aufrechterhalten wollen“, so Staatssekretär Dr. Pfeil. „Eine Lösung ist die Zusammenarbeit mit den Nachbarorten. Mit unseren Instrumenten der Städtebauförderung unterstützen wir vier Orte dabei. Ich bin überzeugt: gemeinsam werden sie die Angebote nachhaltig sichern – langfristig und finanzierbar.“
Bereits seit längerem haben sich die vier Städte und Gemeinden zur interkommunalen Zusammenarbeit zusammengefunden und zu verschiedenen Themenfeldern abgestimmt. Die weitere Kooperation wurde im Jahr 2015 mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft grundzentraler Verbund „Oberland“ besiegelt. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse. An Investitionen geplant sind die Sanierung der Turnhalle Mönchswalder Straße und der Trauerhalle im Wilthen.
In Schirgiswalde-Kirschau soll als Ersatz für den ehemaligen Gasthof „Stern“ ein soziokulturelles Zentrum entstehen sowie die energetische Sanierung der Körse-Halle erfolgen. Für Neukirch steht neben der Sanierung der Grundschule auch der Neubau eines Hortes an. Auch in Sohland a.d. Spree sind umfangreiche Investitionen geplant. Im Ortsteil Wehrsdorf ist im Freibad die grundhafte Sanierung des Natursteinbeckens erforderlich. Darüber hinaus soll die Kindertagesstätte im Ortsteil Taubenheim energetisch saniert und funktional erweitert werden. Außerdem erhält sie eine Aufwertung der Außenanlagen.
Hintergrund:
Das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ ist seit dem Jahr 2020 eines der drei neuen klassischen Städtebauförderprogramme, die aus den vorher sechs Programmen hervorgegangen sind. Bund und Land beteiligen sich mit je einem Drittel an den förderfähigen Ausgaben für städtebauliche Investitionen.
Das Programm zielt vor allem darauf ab, lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Die durch wirtschaftliche und soziale Veränderungen ohnehin großen Herausforderungen werden sich durch die Corona-Pandemie in noch nicht absehbarem Ausmaß weiter verstärken.
Seit dem Jahr 2020 werden in dem Programm 42 städtebauliche Gesamtmaßnahmen gefördert. Neu hinzukommen sind in diesem Jahr zwei weitere Maßnahmen. Für die nunmehr 44 Gesamtmaßnahmen stehen für die Jahre 2021 bis 2025 weitere rund 38,8 Millionen Euro Finanzhilfen für Investitionen bereit.
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