Die Stadt Leipzig will in den kommenden Jahren wieder vermehrt Grundstücke für den Einfamilienhausbau bereitstellen. Diese werden grundsätzlich nicht mehr zum Verkauf angeboten, sondern im Erbbaurecht. Zum entsprechenden Einfamilienhauskonzept hat sich die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg verständigt.
Der Grundstücksverkehrsausschuss sowie die Ratsversammlung werden im November entsprechend informiert. „Ich freue mich, dass durch die Anwendung des Erbbaurechts einem erweiterten Kreis von Familien die Möglichkeit gegeben wird, Eigentum zu bilden“, erläutert Dienberg.
Das Verfahren im Erbbaurecht entlastet Familien, da diese keinen hohen Grundstückspreis parallel zur Bauphase aufbringen müssen. Interessierten wird das Grundstück vielmehr über die gesamte Laufzeit von bis zu 100 Jahren zu einem Erbbauzins in Höhe von 2,5 Prozent pro Jahr zur Nutzung überlassen. Das Einfamilienhaus befindet sich dann im Eigentum des Erbbaurechtsnehmers. Nach Ablauf der Laufzeit kann der Erbbaurechtsvertrag verlängert werden oder das Grundstück mit Gebäude gehen gegen einen Wertausgleich wieder an die Stadt über. Alle Details werden in einem Erb-baurechtsvertrag vereinbart.
In den kommenden zwei Jahren sollen dafür rund 50 Einzelgrundstücke aus bestehenden Einfamilienhausgebieten in mehreren Tranchen an den Markt gebracht werden. Die verfügbaren Grundstücke wurden zuvor durch das Liegenschaftsamt ermittelt. Neben sozialen Kriterien sollen auch ökologische Gesichtspunkte wie energieeffizientes Bauen und eine klimagerechte Dachnutzung im Auswahlprozess berücksichtigt werden. Das Verfahren wurde auf Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) Leipzig 2030 sowie des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig erstellt.
Bauwillige können sich noch in diesem Jahr in einem öffentlichen Auswahl- und Bewerbungsverfahren bewerben. Um dieses Verfahren transparent zu halten, wird dafür das Online-Portal Baupilot.com genutzt.
Zu den konkreten Grundstücken der ersten Tranche, den Auswahlkriterien und dem Ablauf des Verfahrens wird dann gesondert informiert. Weitere Informationen stehen demnächst unter www.leipzig.de/immobilien bereit.
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