Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 4. Oktober 2021 die 2. Planänderung zum Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens an der Bobritzsch in Oberbobritzsch genehmigt. Das Vorhaben ist Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms.
Im Verbund mit dem parallel geplanten Hochwasserrückhaltebecken Mulda entfaltet es eine überregionale Hochwasserschutzwirkung bis Döbeln. Vorhabenträgerin ist die Landestalsperrenverwaltung (LTV) des Freistaates Sachsen.
„Das Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch wird die Hochwassergefahr entlang der Bobritzsch und der Freiberger Mulde erheblich entschärfen. Zukünftig müssen Anwohnerinnen und Anwohner weit weniger Sorge vor Überschwemmungen, vor Verlust von Hab und Gut oder gar Angst um Leib und Leben haben. Gerade unter den Eindrücken der verheerenden Hochwasserkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erhält der Beschluss eine noch höhere Bedeutung“ äußert sich die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar, zum erteilten Planfeststellungsbeschluss.
Das Rückhaltebecken schützt entlang der Bobritzsch vor einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100). Entlang der Freiberger Mulde wird es vor Hochwasser schützen, wie es im Schnitt aller sechzig Jahre vorkommt (HQ60).
Das Hochwasserrückhaltebecken ist als Trockenbecken (Grünes Becken) geplant. Es wird nur im Hochwasserfall eingestaut. Maximal kann es bis zu 4,86 Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen. Der Damm hat eine Länge von etwa 550 Meter und eine Höhe von ca. 17 Meter. Er verfügt unter anderem über einen sogenannten Ökodurchlass. Durch diesen können Tiere in und an der Bobritzsch das Dammbauwerk im nicht eingestauten Zustand passieren. Die Standsicherheit des Dammbauwerkes ist selbst bei sehr seltenen Extremhochwassern, wie einem zehntausendjährigen Hochwasserereignis, gewährleistet.
Der Neubau des Rückhaltebeckens Oberbobritzsch war durch die LDS bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. Oktober 2014 zugelassen worden. Gegen den damaligen Beschluss hatten die Grüne Liga Sachsen e.V. und die Naturschutzvereinigung Sachsen e.V. teilweise erfolgreich geklagt. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte den Beschluss im Jahr 2018 überwiegend für nicht vollziehbar erklärt. Nur der Ausbau eines Streckenabschnittes der S 188 in Oberbobritzsch, der als Baustellenzufahrt dient, blieb zulässig. Das Gericht gab der LDS deshalb auf, in einem ergänzenden Verfahren die festgestellten Mängel zu heilen.
Infolgedessen überarbeitete die LTV die Planungen und reichte diese erneut zur Genehmigung ein. Gegenstand der Überarbeitung war unter anderem die Ausgliederung der Entnahme von Erd- und Gesteinsmassen für den Dammbau aus dem Planfeststellungsverfahren. Die Massenentnahme wurde inzwischen in einem separaten Verfahren vom Landratsamt Mittelsachsen genehmigt.
Des Weiteren wurden die naturschutzfachlichen Unterlagen aktualisiert. Dafür wurde der Bestand an Tieren und Pflanzen über ein Jahr hinweg erneut erfasst. Dabei wurde der in Sachsen als gefährdet eingestufte Kammmolch vorgefunden. Auch konnten einzelne Exemplare verschiedener Fledermausarten nachgewiesen werden. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden entsprechend angepasst.
So werden der Kammmolch und andere Amphibien vor Baubeginn in ein Ersatzgewässer umgesiedelt. Dieses wird entsprechend hergerichtet. Für den Erhalt des Bestandes an Feldlerchen werden zusätzliche auf einer Fläche von ca. 14,5 Hektar sogenannte Feldlerchenfenster – 20 Quadratmeter große Lücken im Getreidebestand – und Brachestreifen angelegt.
Im Zuge der Überarbeitung wurde erstmalig auch ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Dieser stellt die Auswirkungen des Dammbaus auf Oberflächengewässer und Grundwasser dar.
Das Schutzziel des Rückhaltebeckens für die Freiberger Mulde musste von HQ100 auf HQ60 angepasst werden, obwohl es bei der geplanten Abflussreduzierung bleibt. Grund ist das gehäufte Auftreten schwerer Hochwasser. In Auswertung der Hochwasser 2010 und 2013 muss künftig aller sechzig Jahre mit einem Hochwasser gerechnet werden, wie es bisher nur aller einhundert Jahre vorkam.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in den kommenden Wochen in den Gemeinden Bobritzsch-Hilbersdorf, Klingenberg, Halsbrücke, Weißenborn, Neuhausen/Erzgeb. und in den Städten Frauenstein, Frankenberg/Sa., Sayda und Jöhstadt für zwei Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher in den genannten Kommunen ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachungen sind einschließlich der auszulegenden Planunterlagen während des Auslegungszeitraums zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar.
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