Ab der nächsten Woche hat der sächsische Fluglärmschutzbeauftragte auch in Leipzig einen Dienstsitz. Gemäß der für diese Funktion geltenden Leitlinien ist aufgrund des besonderen Schwerpunktes am Flughafen Leipzig/Halle eine regelmäßige Präsenz im Umfeld dieses Airports vorgesehen.
Die Dienststelle befindet sich im Gebäude des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Maximilianallee 3, und dient als Anlaufpunkt für persönliche Beratungen rund um das Thema Fluglärm. Interessenten werden um telefonische bzw. schriftliche Voranmeldung gebeten. Darüber hinaus ist der Beauftragte regelmäßig im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle unterwegs, um den Austausch zwischen den betroffenen Kommunen, Anwohnern sowie Bürgerinitiativen auf der einen und den am Flugbetrieb Beteiligten auf der anderen Seite zu verbessern.
Am 1. September hat der Fluglärmschutzbeauftragte des Freistaates Sachsen seinen Dienst angetreten. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Verkehrsflughäfen Dresden und Leipzig/Halle. Hauptaufgaben sind die Förderung der Kommunikation zwischen allen Beteiligten mit dem Ziel eines konstruktiven Dialogs und die Mitwirkung bei möglichen Maßnahmen zur Überwachung sowie Reduzierung des Fluglärms im Umfeld der Flughäfen.
Zu diesem Zweck arbeitet er auch beratend in den beiden Fluglärmkommissionen mit. Am Dienstsitz Dresden im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Wilhelm-Buck Straße 2) finden bei Bedarf ebenso persönliche Beratungen –schwerpunktmäßig zum Flughafen Dresden- statt. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind unter www.verkehr.sachsen.de im Bereich Luftverkehr zu finden.
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