Im ersten Jahr nach Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen konnte ein Übertritt der Tierseuche auf Hausschweinbestände erfolgreich verhindert werden. Das ist die Zwischenbilanz ein Jahr nach der amtlichen Feststellung des ersten ASP-Falls in Sachsen am 31. Oktober 2020. Seitdem ist die Zahl der ASP-Fälle auf 577 gestiegen.

Durch weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche konnte das Ausbruchsgeschehen lange Zeit auf die Region Ostsachsen beschränkt bleiben. Mitte Oktober wurde nun erstmals ein Infektionsherd außerhalb des Landkreises Görlitz – im Landkreis Meißen – festgestellt.

Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabs und Staatssekretär im für Tierseuchenbekämpfung zuständigen Sozialministerium erklärt: „Die Staatsregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, mit denen wir uns gegen die weitere Ausbreitung der Tierseuche nach Sachsen und ins gesamte Bundesgebiet stemmen. Eine Infizierung von Hausschweinen konnten wir bislang verhindern. Diese Aufgabe nimmt die ganze Kraft der Akteure im Landkreis, im Landestierseuchenbekämpfungszentrum und im Sozialministerium in Anspruch. Ich danke allen Beteiligten für ihren hervorragenden Einsatz.“

Zur Eindämmung der Schweinepest wurden Restriktionszonen festgelegt, in denen besondere Maßnahmen gelten. Diese mussten im Verlauf des zurückliegenden Jahres mehrfach erweitert werden.

Das Restriktionsgebiet ist hier dargestellt: https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=4b07b759-1b2a-4c9e-a7f2-ae803c1e89f4

Im gefährdeten Gebiet gilt die Anordnung zur verstärkten Bejagung von Schwarzwild, um die Bestände und damit die Gefahr von Ansteckung und Ausbreitung der Tierseuche zu reduzieren.

Neben der Einzäunung der Gebiete sowie der Entnahme von Schwarzwild durch Bejagung und Fallen, basiert die Tierseuchenbekämpfung auch auf der Fallwildsuche mit Hilfe von Suchtrupps, Kadaversuchhunden und Drohnen sowie anschließender Bergung der Kadaver. Zudem haben alle schweinehaltenden Betriebe strengste Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Für die in diesem Jahr nötigen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen hat das Kabinett im Juli 2021 rund 18 Millionen Euro freigegeben. Für das kommende Jahr steht eine ähnliche Summe zur Verfügung.

Insgesamt über 250 km Festzaun und ca. 160 km Elektrozaun sind an der Landesgrenze zu Polen und im gefährdeten Gebiet bereits installiert. An der Westgrenze und dem südlichen Teil der Ostgrenze sind die konkreten Verläufe von weiteren 150 Kilometer Festzaun bereits projektiert und befinden sich in der konkreten Vorbereitung. Weil Kadaver gefährliche Infektionsherde sind, müssen sie schnellstmöglich gefunden und entsorgt werden.

Um die Suchtrupps zu unterstützen, wurden acht Hundeteams für die Suche nach verendeten Wildschweinen ausgebildet und eingesetzt. Damit verfügt Sachsen nun über eigene Teams, die bereits regelmäßig im Einsatz sind und die Teams aus anderen Bundesländern unterstützen. Ein weiterer Lehrgang ist bereits in Planung. die Jägerinnen und Jäger vor allem der Landkreise Görlitz und Bautzen wurden bei einem Schwarzwild-Symposium auf ihre besondere Rolle bei der ASP-Bekämpfung hingewiesen.

Damit sie ihre Aufgabe der verstärkten Bejagung in den Revieren erfüllen können, hat der Freistaat rechtliche und waffentechnische Hürden abgebaut. Die tierseuchenrechtliche Entnahme wird durch 40 Fallen unterstützt, die im gefährdeten Gebiet installiert sind.

Staatssekretär Sebastian Vogel betont: „Unsere Maßnahmen wirken. Aber der Seuchendruck durch aus Polen nach Sachsen überwechselnde Tiere bleibt extrem hoch. Wir müssen einen langen Weg gehen, um diese Tierseuche wieder aus Sachsen zu verbannen. Dazu gehört auch, so schnell wie möglich zu ermitteln, wo die Ursache für den Ausbruch im Landkreis Meißen liegt. Dabei benötigen wir künftig noch stärker die Unterstützung der Bundesregierung.

Sachsen bildet mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das Bollwerk, um ein Weiterwandern der Seuche nach Westen zu verhindern. Wir kämpfen auch dafür, dass die schweinehaltenden Betriebe auch in Bayern, Niedersachsen und allen anderen Bundesländern vor dem ASP-Virus geschützt bleiben. Dafür benötigen wir mehr Unterstützung vom Bund.“

Chronologie:

• 31. 10. 2020: amtliche Feststellung des ASP-Virus bei einem am 27.10. auf dem Gebiet der Gemeinde Krauschwitz im Landkreis Görlitz gesund erlegten Wildschwein durch einen Jäger. Nachdem sich die Afrikanische Schweinepest über Jahre von Georgien ostwärts bis nach Polen ausgebreitet hat und am 10. September 2020 in Brandenburg der erste ASP-Fall festgestellt wurde, ist die Seuche nun in Sachsen angekommen.

• 3. November 2020: Nachdem der Krisenstab des SMS und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum zusammengetreten sind, werden die Restriktionszonen festgelegt.

• 9. November 2020: Beginn des Baus eines Wildschweinabwehrzauns an der Grenze zu Polen.

• 11. November 2020: Die »gefährdetes Gebiet« genannte Restriktionszone wird mit einem festen Zaun umgrenzt. Innerhalb dieser Zone wird der Truppenübungsplatz der Bundeswehr gesondert mit einem festen Zaun eingegrenzt.

• Ende November 2020: Die sofort gestartete Fallwildsuche erbringt die ersten Funde verendeter und infizierter Wildschweine.

• 2. Dezember 2021: Zaunschluss im Norden an der Grenze zu Brandenburg. Damit ist der feste Zaun im Grenzverlauf zu Polen zwischen Brandenburg im Norden und Görlitz im Süden komplett.

• 10. Dezember 2020: Die Restriktionszonen werden erweitert.

• 8. Januar 2021: Nach schweren Fällen von Diebstahl und Zerstörung am Wildschweinabwehrzaun warnt Staatsministerin Petra Köpping vor Vandalismus und fordert Respekt vor dieser Maßnahme

• 28. Januar 2021: Nach erneuten Funden ASP-infizierter Tiere am Rand des gefährdeten Gebiets erfolgt eine Erweiterung der Restriktionszonen.

• 22. April 2021: Erster Einsatz von Kadaversuchhunden bei der Fallwildsuche.

• 12. Mai 2021: Ein Entnahmekoordinator wird eingesetzt und steuert die Reduzierung des Wildschweinbestandes

• 16. Juli 2021: Erneute Erweiterung der Restriktionszonen. Das gefährdete Gebiet umfasst jetzt neben Teilen des Landkreises Görlitz auch erstmals Teile des Landkreises Bautzen.

• 20. Juli 2021: Das Kabinett beschließt die Freigabe von mehr Mitteln und mehr Personal für die ASP-Bekämpfung. Für 2021 stehen somit bis zu 18 Millionen Euro zur Verfügung.

• 19. August 2021: Das Sozialministerium übernimmt die Laborkosten für die Testung von Hausschweinen vor dem Transport aus dem gefährdeten Gebiet.

• September: Erfolgreicher Abschluss des ersten Ausbildungskurses für acht Hundegespannen zur Unterstützung der Fallwildsuche. Staatsministerin Köpping übergibt die Abschlussurkunden.

• 24. August 2021: Schwarzwildsymposium in Niesky. SMS und Landesjagdverband informieren die Jägerschaft der Landkreise Görlitz und Bautzen über den Status quo der ASP-Bekämpfung und werben um Unterstützung bei der verstärkten Bejagung.

• 27. September 2021: Die Untersuchungspflicht für erlegte Tiere wird auf die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen und die Stadt Dresden erweitert.

• 13. Oktober 2021: Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, dass ein im Landkreis Meißen am 8. Oktober geschossenes Wildschwein mit ASP infiziert war. Dies ist im Freistaat Sachsen der erste Nachweis außerhalb des Landkreises Görlitz.

• 15. Oktober 2021: Festlegung/Erweiterung der tierseuchenrechtlich erforderlichen Restriktionszonen nach dem ersten ASP-Fall im Kreis Meißen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar