Der Sächsische Landtag hat auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen Antrag zur Anpassung der Altersgrenze für Schöffen beschlossen. Die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes und die Teilhabe einer alternden Gesellschaft ist für uns wesentlich.
Dazu sagt der CDU-Rechtspolitiker Martin Modschiedler: „Die starre Altersgrenze des 70. Lebensjahres erscheint 46 Jahre nach der Schaffung des Gerichtsverfassungsgerichts nicht mehr zeitgemäß. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und einem sich hierdurch veränderten Altersgefüge, insbesondere auch der sächsischen Bevölkerung, ist ein Umdenken erforderlich.“
„Die Staatsregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es hier zu einer Änderung kommt, damit auch ältere Menschen diesem wichtigen Ehrenamt weiter nachkommen können“, so Modschiedler.
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