Leipziger und Leipzigerinnen haben die Möglichkeit, ihren Führerschein auch weiterhin schriftlich und kontaktlos bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen oder umzutauschen. Diese Regelung gilt seit Anfang der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020.

Informationen zur kontaktlosen Antragsstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde während der COVID-19-Pandemie gibt es auf der städtischen Seite www.leipzig.de über die Suche „Fahrerlaubnisbehörde“ unter dem Treffer zur „Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde während der COVID-19-Pandemie“ sowie direkt unter https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/antragstellung-fahrerlaubnisbehoerde-waehrend-der-coronavirus-pandemie/#c197329.

Unter anderem ist zu beachten, dass für die Beantragung oder den Umtausch des Führerscheins die entsprechende Gebühr überwiesen und eine Kopie des Überweisungsscheins sowie eines gültigen Ausweisdokuments den Antragsunterlagen beilgelegt werden muss. Alle weiteren Infos dazu stehen auf der oben genannten Seite, wo auch die Antragsformulare und das Kontrollblatt heruntergeladen werden können, die auch im Eingang Haus A des Technischen Rathauses ausliegen.

Die gesammelten Unterlagen inklusive biometrisches Passbild können die Bürgerinnen und Bürger per Post (Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig) einsenden oder in den Briefkasten „Fahrerlaubnisbehörde“ im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses einwerfen. In einer Zusatzerklärung kann angegeben werden, wenn der Führerschein direkt per Post zugesandt werden soll.

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