Das Sächsische Kabinett hat die Berufung neuer Mitglieder für den Sächsischen Normenkontrollrat beschlossen. Damit endet die Amtszeit der Gründungsmitglieder. Nach sechs Jahren scheiden am 7. Oktober 2021 Michael Czupalla, Andreas Bösl, André Jacob, Ralf Leimkühler, Hanjo Lucassen und Prof. Dr. Michael Schefczyk aus dem Amt.
Justizministerin Katja Meier: „Mein Dank gilt zu allererst den Gründungsmitgliedern des Sächsischen Normenkontrollrates. Sie haben, zum Teil auch gegen Widerstände, das Gremium erfolgreich etabliert und sechs Jahre lang eine hervorragende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen geleistet. Ich freue mich sehr, dass der künftige Normenkontrollrat erneut von herausragenden Persönlichkeiten unter dem Vorsitz von Frau Präsidentin des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes a.D. Birgit Munz gebildet wird. Den neuen Mitgliedern wünsche ich viel Erfolg für ihre Tätigkeit.“
Künftige Vorsitzende des Sächsischen Normenkontrollrates ist Birgit Munz. Von 2007 bis 2020 war sie die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Weitere Mitglieder werden:
- Bernd Günther, Vorsitzender des IG BAU-Bezirksverbandes Nord-West-Sachsen,
- Prof. Dr. Isabelle Jänchen, Professorin für Öffentliche Finanzen und Volkswirtschaftslehre an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum,
- Barbara Ludwig, ehemalige Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst und langjährige Oberbürgermeisterin von Chemnitz,
- Prof. Dr. Jutta Stumpf-Wollersheim, Inhaberin des Lehrstuhls für Internationales Management und Unternehmensstrategie an der TU Bergakademie Freiberg,
- Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.
Sie übernehmen die Aufgabe, die Staatsregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Insbesondere werden sie die Darstellung des sogenannten Erfüllungsaufwandes prüfen. Dazu gehört unter anderem der gesamte messbare Zeitaufwand, der bei Umsetzung einer neuen Vorschrift entsteht.
Auch die Kosten, die dabei anfallen – sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft als auch der öffentlichen Verwaltung – sollen transparent gemacht werden. Die sächsische Staatsregierung ist seit 1. Januar 2016 verpflichtet, bei der Erstellung von Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, diesen Erfüllungsaufwand zu ermitteln.
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