Alle kennen sie, alle nerven sie: Wer im Netz unterwegs ist, muss bei den meisten Webseiten anklicken, welche Daten er (nicht) von sich preisgeben will. Laut Untersuchung der Verbraucherzentralen verstoßen zehn Prozent dieser Cookie-Banner eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der Stichprobe der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), die sich mit Cookie-Bannern bei Online-Shops beschäftigt hat, waren sogar 16 Prozent fehlerhaft.
Teilweise waren „Durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies“-Banner geschaltet, teils waren Einstellungen unerlaubterweise schon vorangekreuzt. Manchmal war gar kein Banner vorhanden, obwohl die Website Daten speicherte. Viele der untersuchten Banner befanden sich zudem in einer rechtlichen Grauzone.
Wegen der eindeutigen Verstöße haben die Verbraucherschützer/-innen knapp 100 Abmahnungen verschickt und 66 Unterlassungserklärungen erwirkt. Bei der bundesweiten Aktion wurden insgesamt 949 Webseiten aus unterschiedlichen Branchen wie Online-Shops, Reise, Lebensmittel-Lieferdienste oder Versicherungen untersucht.
Verbraucherzentrale Brandenburg knöpft sich Online-Shops vor
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Sparte Online-Shops untersucht. Sie hat insgesamt 100 Websites geprüft und 16 eindeutige Verstoßfälle festgestellt. Diese 16 Website-Anbieter hat sie abgemahnt, darunter den Sportartikelhersteller Adidas. Alle von der VZB abgemahnten Anbieter haben ihre offensichtlich unzulässigen Cookie-Banner geändert, 14 von ihnen bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Datensammelwut von Unternehmen gefährdet die Privatsphäre
„Viele Verbraucher:innen beschweren sich bei uns über nervige Cookie-Banner. Viele davon sind zudem eindeutig rechtswidrig, wie unsere Untersuchung gezeigt hat. Daher bündeln die Verbraucherzentralen, Verbraucherverbände und der vzbv ihre Kräfte, um juristisch dagegen vorzugehen und die Verbraucher:innen besser zu schützen. Rechtswidrige Cookie-Banner sind nicht trivial. Das zunehmende Sammeln von Daten gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher:innen und führt zum durchleuchteten Bürger“, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB.
Auftakt Cookie-Aktion: Verbraucherschützer/-innen bündeln ihre juristischen Kräfte
Online haben die Verbraucherschützer:innen Informationen zur Untersuchung gesammelt und geben Tipps, wie Verbraucher:innen manipulative Cookie-Banner erkennen und ihre Daten schützen können. Zudem können Verbraucher:innen über die Seite besonders aggressive oder manipulative Banner direkt an die Verbraucherschützer:innen melden.
Die Verbraucherzentralen und Verbände wollen in Zukunft verstärkt gemeinsam juristisch agieren, um gegen gravierende Probleme des Verbraucherschutzes oder offensichtliches Marktversagen anzugehen. Die Cookie-Abmahnaktion bildet dazu den Auftakt.
Mehr unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/manipulative-cookiebanner
Hintergrund
- Bei der Untersuchung vom April 2021 haben die Verbraucherzentralen, ihr Bundesverband (vzbv), der Verbraucherservice Bayern und der Bund der Versicherten 949 Webseiten unterschiedlicher Branchen untersucht: Reise, Lebensmittel-Lieferdienste, Versicherungen, Online-Shops, Fitness-Studios, Energie, Partnervermittlung, Sharing, E-Mail-Dienste, Vergleichsportale, Lernplattformen, Streaming-Dienste, Telekommunikation, Treppenlifte und Sanitätshäuser.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits im Oktober 2019 entschieden, dass der Einsatz von Tracking-Cookies nur mit aktiver und gesonderter Einwilligung der Betroffenen erlaubt ist.
Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Telefonische oder Vor-Ort-Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
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