Die Koalition hat gestern den Weg für das ‚Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen' geebnet. Nach der Anhörung im Juli fanden heute die abschließenden Beratungen im Wissenschafts- und Gesundheitsausschuss statt. Dabei wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen.
„Wir stärken sowohl die Gesundheitsversorgung als auch die Demokratie an Hochschulen“, erklärt Holger Mann, SPD-Hochschulexperte. „Mit dem Wegfall der Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft wird die Demokratie an den Hochschulen gestärkt und Bürokratieabbau gelebt. Zukünftig werden wieder alle Studierenden mit ihrer Immatrikulation Teil der Verfassten Studierendenschaft, so wie dies vor 2012 der Fall war.“
„Mit der Einführung einer Vorab-Quote bei der Hochschulzulassung in Höhe von 6,5 Prozent sollen künftig circa 40 Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten für 10 Jahr in der hausärztlichen Versorgung tätig zu werden. Dass dies prinzipiell verfassungsrechtlich möglich ist, zeigen erste Erfahrungen und Gerichtsurteile aus Nordrhein-Westfalen.
In der Anhörung wurde deutlich, dass es eine ständige Beobachtungspflicht durch den Gesetzgeber gibt. Deshalb schärfen wir mit unserem Änderungsantrag den Evaluationsparagraphen nach. Der Sächsische Landtag muss sich demnach im Jahr 2033 erneut mit dem Gesetz befassen und entscheiden, ob dieses fortgesetzt oder angepasst werden muss“, erklärt Mann.
„Das Sächsische Landarztgesetz ist ein Baustein für die Sicherung der Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Mittelfristig können so gezielt Hausärztinnen und Hausärzte für die ländlichen Regionen ausgebildet werden. Zudem ist die Kassenärztliche Vereinigung weiterhin in der Pflicht, den Versorgungsauftrag sicherzustellen. Sie muss kontinuierlich Maßnahmen ergreifen, die die Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum befördern“, erklärt Simone Lang, SPD-Gesundheitsexpertin.
„Die Sachverständigen haben uns wertvolle Hinweise gegeben, die wir im Landarztgesetz berücksichtigen werden. So sollen auch zukünftige Landärzte und Landärztinnen ein Möglichkeit zur Teilzeitarbeit haben, wenn dies Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen erfordern. In der ersten Stufe des Auswahlprozesses kommt neben einem Freiwilligendienst jetzt auch ehrenamtliches Engagement in einem einschlägigen Bereich wie der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, im Sanitäts- und Rettungsdienst oder in der Gesundheits- und Altenpflege bzw. der Behindertenhilfe bei Wohlfahrtsverbänden als Auswahlkriterium zum Tragen“, fasst Lang zusammen.
„Als SPD-Fraktion plädieren wir für eine zügige weitere Beratung des Landarztgesetzes. Wenn der Sächsische Landtag noch Ende September beschließt, ist es an der Landesdirektion Sachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung, die weiteren Voraussetzungen für das Bewerbungsverfahren zu schaffen. Unser Ziel bleibt, so zeitnah wie möglich die ersten Landarzt-Studierenden immatrikulieren zu können.“
Gesetzentwurf als PDF: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/7_Drs_6673_0_1_1_.pdf
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