Sachsens Kabinett hat am Dienstag (31.8.) die Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) verabschiedet. Damit können Bieterinnen und Bieter bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zur EEG-Förderung ab dem 1. November 2021 auch Gebote für sächsische Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgeben, die mit einer Leistung größer als 750 Kilowatt und bis zu 20 Megawatt auf Acker- oder Grünland in sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden.
Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: „Die Energiewende duldet keinen Aufschub. Wir brauchen dringend mehr grünen Strom. Dafür sind nicht nur sehr ehrgeizige Ziele nötig, sondern auch viele konkrete Schritte. Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein, um die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Energiewende in Sachsen voranzubringen. Strom aus Sonne trägt zum Klimaschutz und zur Wertschöpfung vor Ort bei. Zugleich können die Kommunen an den Erträgen der installierten Anlagen teilhaben. Das Geld steht dann zum Beispiel für kommunale Einrichtungen zur Verfügung. Bei all dem berücksichtigen wir Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft. Diese Ziele und Zielkonflikte tarieren wir vernünftig aus.“
Natura-2000-Gebiete werden von der Flächenkulisse ausgenommen. Die sächsische Verordnung geht somit über die Vorgabe des EEG 2021 hinaus, das die Errichtung von Anlagen in Naturschutzgebieten und Nationalparks ausschließt. Ein weiterer Eckpunkt der Verordnung ist eine landesspezifische Zuschlagsgrenze von 180 Megawatt zu installierender Gesamtleistung aller Vorhaben pro Kalenderjahr, um eine übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz räumt den Ländern die Möglichkeit zur Erweiterung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein. Sachsen nutzt mit der neuen Verordnung diese Öffnungsklausel. Zudem macht das jüngst geänderte EEG 2021 es möglich, dass Anlagenbetreiber die Standortkommunen mit bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom am Ertrag beteiligen.
Die Realisierung solcher Vorhaben erfordert rechtliche Weichenstellungen der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung. Zudem wird eine frühzeitige Abstimmung mit den Regionalen Planungsverbänden und Genehmigungsbehörden empfohlen.
Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hatte im Mai die kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände aus den Bereichen Energie, Landwirtschaft und Naturschutz zum Verordnungsentwurf angehört.
Als benachteiligte Gebiete definiert das EU-Recht solche Flächen, die schwächere landwirtschaftliche Erträge liefern, weil etwa Klima oder Bodenqualität ungünstig sind oder die Bearbeitung, beispielsweise in Hanglagen, erschwert ist.
Weiterführende Informationen wie die Ausfertigung der PVFVO, die Karte zur Gebietskulisse sowie die Beantwortung der wichtigsten Fragen rund um die PVFVO (FAQ) finden Sie unter https://www.energie.sachsen.de/photovoltaik-4193.html
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